Die Ära der Eigenständigkeit in Leverkusen ist beendet. Am Dienstagmorgen schaffte der Investor ADNOC mit einer entscheidenden Stimmrechtsmitteilung Fakten: Die kritische Schwelle von 95 Prozent wurde überschritten. Damit verlagert sich der Fokus für die verbliebenen Aktionäre schlagartig von der operativen Entwicklung hin zur juristischen Abwicklung ihres Ausstiegs.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Mehrheitsverhältnisse: ADNOC hält nun offiziell 95,10 Prozent der Stimmrechte (ca. 197,7 Mio. Aktien).
  • Kapitalspritze: Eine Kapitalerhöhung über 1,17 Milliarden Euro wurde vollständig durch den Investor gezeichnet.
  • Rechtliche Konsequenz: Der Weg für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§ 327a AktG) ist rechtlich geebnet.

Die 95-Prozent-Hürde ist gefallen

Marktbeobachter hatten dieses Szenario antizipiert, doch die formale Bestätigung markiert einen Wendepunkt. Mit dem Überschreiten der 95-Prozent-Schwelle verfügt der staatliche Ölkonzern aus Abu Dhabi nun über die notwendige Mehrheit, um einen sogenannten Squeeze-Out einzuleiten.

Dies bedeutet, dass die verbliebenen Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung aus dem Unternehmen gedrängt werden können. Die Covestro-Aktie verliert damit ihren Charakter als Spekulationsobjekt auf operative Gewinne und wandelt sich faktisch zu einer Halteposition bis zur Abfindungszahlung.

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Der Markt reagierte nüchtern auf den Vollzug. Die Aktie notiert aktuell bei 59,58 Euro. Dieser Abschlag zum ursprünglichen Übernahmeangebot von 62,00 Euro sowie zum 52-Wochen-Hoch von 60,74 Euro spiegelt den Zeitwert des Geldes wider, da bis zur tatsächlichen Auszahlung der Abfindung noch Monate vergehen können. Die geringe Volatilität (annualisiert 9,42 Prozent) unterstreicht, dass die spekulative Luft aus dem Titel entwichen ist.

Abschied vom Parkett

Für das Management beginnt nun die Integration in die Strukturen von ADNOC. Die strategische Neuausrichtung auf nachhaltige Chemikalien soll ohne den Druck quartalsweiser Börsenberichterstattung erfolgen. Die Kapitalerhöhung liefert hierfür die erste finanzielle Basis.

Für Anleger im Streubesitz ist die Charttechnik irrelevant geworden. Weder der RSI von 30,3 noch gleitende Durchschnitte liefern in dieser Sondersituation verlässliche Signale. Der Kurs wird sich fortan fast ausschließlich an der erwarteten Höhe der Barabfindung und der Dauer des Verfahrens orientieren.

Was jetzt auf Aktionäre zukommt

Das wahrscheinlichste Szenario ist ein zeitnahes Squeeze-Out-Verlangen durch den Hauptaktionär. In diesem Zuge wird eine Unternehmensbewertung durch Wirtschaftsprüfer erstellt, um die Abfindungshöhe festzulegen. Diese orientiert sich häufig am gewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate, muss aber nicht zwingend dem ursprünglichen Übernahmepreis entsprechen. Mittelfristig führt dieser Weg unweigerlich zum Delisting von der Frankfurter Börse. Bis zur formalen Ankündigung des Squeeze-Outs bleibt die Aktie handelbar, wenngleich mit weiter abnehmender Liquidität zu rechnen ist.

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