Der Leverkusener Konzern steht vor einem entscheidenden Zeitfenster. Am Mittwoch erscheint der Jahresbericht 2025 – während der 7,25-Milliarden-Dollar-Roundup-Vergleich auf richterliche Prüfung wartet. Doch ein zentrales Problem verschärft die Lage: Der zuständige Richter hat noch keinen Anhörungstermin angesetzt.

Jahresbericht mit Vergleichsfolgen

Bayer veröffentlicht am 4. März um 7:30 Uhr MEZ seinen Jahresbericht 2025. Die Verschiebung des ursprünglichen Termins hatte einen konkreten Grund: Der Konzern wollte die Vergleichsvereinbarungen bereits in den Abschlüssen abbilden. Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten wurden auf 11,8 Milliarden Euro erhöht, davon 9,6 Milliarden Euro für Glyphosat-Fälle.

Die finanzielle Belastung ist erheblich. Bayer warnte, dass der Free Cashflow 2026 voraussichtlich negativ ausfallen wird – die größten Zahlungen des Vergleichs stehen bevor. Eine Bankdarlehenseinrichtung über 8 Milliarden US-Dollar soll die unmittelbare Finanzierung sichern.

Gerichtlicher Widerstand ohne Termin

Der am 17. Februar angekündigte Vergleich soll rund 65.000 Roundup-Klagen über 21 Jahre beilegen. Doch der Weg zur Genehmigung erweist sich als steinig. Anwaltskanzleien, die etwa 20.000 Kläger vertreten, forderten Richter Timothy Boyer am St. Louis City Circuit Court auf, die Prüfung zu verzögern. Ihr Argument: Eine beschleunigte Genehmigung – ursprünglich angestrebt für den 4. März, nur 15 Tage nach Ankündigung – würde alle Roundup-Klagen stoppen und langjährig wartende Kläger benachteiligen.

Entscheidend ist: Boyer hat bislang keinen Anhörungstermin angesetzt. Der 4. März war lediglich ein von einer Partei erhofftes Datum, kein vom Gericht bestätigter Termin. Die Kanzleien fordern eine Verzögerung um mindestens 60 Tage und stellen die Fairness des Vergleichs grundsätzlich infrage.

CEO Bill Anderson betonte in Investorengesprächen, Bayer benötige die Beteiligung der "großen Mehrheit" der Kläger. Der Konzern kann vom Vergleich zurücktreten, wenn zu viele nicht teilnehmen – eine Klausel, die Unsicherheit schafft.

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Supreme Court als Parallelfronт

Parallel läuft Bayers juristische Offensive vor dem Obersten Gerichtshof. Am 27. April stehen mündliche Verhandlungen zur Frage an, ob Failure-to-Warn-Klagen nach Bundesrecht ausgeschlossen werden. JPMorgan-Analysten schätzen, dass solche Fälle etwa 80 Prozent der eingereichten Klagen ausmachen.

Ein Urteil zugunsten Bayers könnte einen Großteil der Verfahren untergraben. Entscheidet der Supreme Court jedoch gegen den Konzern, reicht der Vergleich allein möglicherweise nicht aus. Der Zeitplan ist straff: Das Gericht wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres entscheiden – bevor Boyer die endgültige Genehmigungsphase erreicht.

Der vorgeschlagene Vergleich dient dabei als "Plan B", falls der Supreme Court nicht die erhoffte Haftungsfreistellung liefert.

Turnaround unter Druck

Neben der juristischen Belastung treibt Bayer die operative Restrukturierung voran. In weniger als zwei Jahren reduzierte der Konzern die Hierarchieebenen von bis zu zwölf auf sechs oder sieben. Rund 10.000 Stellen wurden abgebaut, die Führungspositionen halbiert.

Für 2024 wies Bayer einen Konzernumsatz von 46,6 Milliarden Euro aus. Der Free Cashflow verdoppelte sich auf 3,1 Milliarden Euro. Die Netto-Finanzschulden sanken auf 32,6 Milliarden Euro. Doch die prognostizierte Litigation-Auszahlung von rund 5 Milliarden Euro für 2026 überschattet diese Fortschritte.

Zwei Entscheidungen bestimmen das Jahr

Bayers Rhetorik erinnert an 2020, als Vorgänger Werner Baumann einen umfassenden Vergleich präsentierte – nur um von einem Bundesrichter in wesentlichen Teilen abgelehnt zu werden. Weitere Klagen und milliardenschwere Urteile folgten.

Für 2026 konzentriert sich alles auf zwei Kernfragen: die gerichtliche Genehmigung des Roundup-Vergleichs und das Supreme-Court-Urteil im April. Beide Entscheidungen werden maßgeblich bestimmen, ob dem Konzern der Turnaround gelingt – oder ob die juristische Altlast weiter auf der Aktie lastet.

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