Covestro Aktie: Ernsthafte Herausforderungen?
Das lange Ringen um die Zukunft des Leverkusener Werkstoffherstellers mündet im finalen Akt. Nachdem sich der Ölkonzern Adnoc die entscheidende Mehrheit gesichert hat, bleiben Kleinanlegern keine Optionen mehr: Der sogenannte Squeeze-out ist eingeleitet. Für Investoren verlagert sich der Fokus nun weg vom operativen Geschäft hin zur Höhe der finalen Barabfindung.
- Dominanz: Adnoc kontrolliert über 95 Prozent der Anteile.
- Verfahren: Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre beantragt.
- Konsequenz: Delisting der Covestro-Aktie steht fest.
Kontrollverlust besiegelt
Das Kapitel der Eigenständigkeit ist für Covestro beendet. Die zu Adnoc gehörende Bietergesellschaft XRG P.J.S.C. hat dem Vorstand offiziell das Verlangen übermittelt, die verbliebenen Aktien gegen eine Barabfindung zu übertragen. Mit einem Anteil von rund 95,1 Prozent verfügt der neue Eigentümer aus Abu Dhabi über die rechtliche Grundlage nach § 327a Aktiengesetz, die verbliebenen freien Aktionäre aus dem Unternehmen zu drängen.
Für den Kapitalmarkt bedeutet dies, dass fundamentale Daten wie Quartalszahlen oder Konjunkturzyklen für die Kursbildung irrelevant geworden sind. Die Aktie notiert aktuell bei 60,66 Euro und hat sich damit seit Jahresbeginn mit einem Minus von 8,09 Prozent spürbar von ihrem 52-Wochen-Hoch bei 66,00 Euro entfernt. Dieser Rückgang deutet darauf hin, dass spekulative Aufschläge aus dem Kurs weichen.
Blick auf die Abfindung
Die zentrale Unbekannte in dieser Gleichung ist die Höhe der Abfindung. Zwar orientieren sich Marktteilnehmer am ursprünglichen Übernahmeangebot von 62,00 Euro, doch die endgültige Summe wird auf Basis einer neuen Unternehmensbewertung festgelegt. Dass der Kurs derzeit leicht unter der 62-Euro-Marke notiert, spiegelt die Unsicherheit und das Warten der Anleger auf die offizielle Bezifferung wider.
Die strategische Neuausrichtung von Adnoc, das sein Chemiegeschäft massiv ausbaut, lässt keinen Raum mehr für Streubesitz-Aktionäre. Der seit Sommer 2023 laufende Prozess, der von Gerüchten über Verhandlungen bis zur behördlichen Freigabe führte, findet nun seinen administrativen Abschluss.
Der Fahrplan zum Delisting
Der weitere Ablauf ist juristisch klar vorgezeichnet und lässt keinen Spielraum für Überraschungen. Der Covestro-Vorstand wird eine Hauptversammlung einberufen, auf der der Übertragungsbeschluss gefasst wird. Angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse von über 95 Prozent ist diese Abstimmung eine reine Formsache.
Sobald der Beschluss im Handelsregister eingetragen ist, gehen die restlichen Aktien automatisch auf Adnoc über und die Börsennotierung endet. Für die verbliebenen Aktionäre ist der nächste entscheidende Termin nicht mehr die Vorlage des Geschäftsberichts, sondern die Bekanntgabe der konkreten Abfindungshöhe vor dem endgültigen Börsenabschied.
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