Das Kapitel Covestro als eigenständiger Börsenwert wird endgültig geschlossen. Nach monatelangem Ringen und dem erfolgreichen Einstieg des Staatskonzerns ADNOC macht der neue Großaktionär nun Ernst: Das Verfahren zum sogenannten Squeeze-out wurde offiziell eingeleitet. Damit werden die verbliebenen Kleinaktionäre gegen eine Barabfindung aus dem Unternehmen gedrängt.

Die Fakten im Überblick:
* Antragsteller: XRG P.J.S.C. (Tochtergesellschaft von ADNOC).
* Verfahren: Aktienrechtlicher Squeeze-out gemäß § 327a AktG.
* Konsequenz: Übertragung aller Minderheitsanteile und anschließendes Delisting.

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Großaktionär übernimmt vollständige Kontrolle

Der Schritt kommt nicht überraschend, markiert aber den finalen Akt der Übernahme. Nachdem die ADNOC-Tochter im Dezember 2025 durch eine Kapitalerhöhung ihren Zugriff gefestigt hatte, hält sie nun die notwendige Mehrheit, um den Streubesitz gesetzlich zum Verkauf zu zwingen. Das formelle Verlangen zur Übertragung der Aktien ging der Covestro AG am Wochenende zu.

Für Anleger bedeutet dies das Ende der Spekulation. Es geht nicht mehr darum, ob die Übernahme stattfindet, sondern nur noch um die technische Abwicklung. ADNOC zielt darauf ab, den Werkstoffhersteller ohne störende Minderheitsaktionäre vollständig in das eigene Chemiegeschäft zu integrieren.

Kurs reagiert mit Stillstand

Die Marktreaktion fällt entsprechend nüchtern aus. Die Covestro Aktie beendete den Handel am Freitag bei 60,52 Euro. Mit einem minimalen Tagesverlust von 0,23 % spiegelt der Kurs lediglich die Wartehaltung der Investoren wider.

Interessant ist der Blick auf die mittelfristige Entwicklung: Seit Jahresbeginn verzeichnet das Papier ein Minus von 8,30 %. Der Kurs hat sich damit leicht unterhalb des ursprünglichen Übernahmeangebots von 62,00 Euro eingependelt. Dieser Abschlag erklärt sich durch den Zeitwert des Geldes, da bis zur tatsächlichen Auszahlung der Abfindung noch Monate vergehen können.

Der Weg zur Barabfindung

Das Verfahren folgt nun einem strikten gesetzlichen Fahrplan. Ein gerichtlich bestellter Prüfer muss zunächst den fairen Unternehmenswert ermitteln, auf dessen Basis die "angemessene" Barabfindung festgelegt wird. Anschließend wird der Übertragungsbeschluss auf einer Hauptversammlung gefasst, bei der ADNOC aufgrund der Mehrheitsverhältnisse das Sagen hat.

Sobald der Beschluss ins Handelsregister eingetragen ist, gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre automatisch auf den Großaktionär über. Die Börsennotierung endet zu diesem Zeitpunkt faktisch. Zwar hoffen einige Anleger in solchen Situationen oft auf eine Nachbesserung der Bewertung durch den Prüfer, doch das ursprüngliche Angebot dient hier als starke Referenzmarke.

Fazit: Zwangsausschluss ist unvermeidbar

Für Inhaber der Covestro Aktie ist die Situation eindeutig: Sie werden aus dem Unternehmen hinausgekauft. Wer nicht auf die automatische Barabfindung und den Abschluss des bürokratischen Prozesses warten möchte, kann seine Anteile aktuell noch über die Börse veräußern. Der Marktpreis von 60,52 Euro bietet hierfür eine valide Orientierung. Mit dem Jahr 2026 verschwindet Covestro als handelbarer Wert endgültig vom Kurszettel.

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