Bayer versucht, einen der größten Dauerbrenner der eigenen Investment-Story einzufangen: die Roundup-Klagen in den USA. Der Konzern hat dafür einen neuen, landesweiten Vergleichsrahmen auf den Tisch gelegt – und koppelt ihn an klare Bedingungen. Kann das juristische Risiko damit wirklich berechenbarer werden?

7,25 Mrd. Dollar – aber nur mit Gerichtsstempel

Konkret schlägt die Monsanto-Tochter einen Sammelklassen-Vergleich vor, der sowohl bestehende als auch künftige Klagen rund um angebliche Krebserkrankungen durch den Unkrautvernichter Roundup abdecken soll. Der Rahmen liegt bei bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar und ist auf maximal 21 Jahre ausgelegt.

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Der Vergleich soll Kläger einschließen, die eine Roundup-Exposition vor dem 17. Februar 2026 geltend machen – entweder mit bereits vorliegender Non-Hodgkin-Lymphom-Diagnose oder mit einer Diagnose innerhalb von 16 Jahren nach finaler Genehmigung des Vergleichs. Laut den im Quelltext genannten Informationen können Entschädigungen je nach Faktoren wie Alter, Expositionsgrad und Krankheitsverlauf variieren; für bestimmte Gruppen werden durchschnittliche Zahlungen von 165.000 US-Dollar genannt.

Entscheidend: Der Deal ist nicht „durch“, sondern braucht die Genehmigung des Circuit Court in St. Louis (Missouri). Klassenmitglieder können zudem aussteigen. Bayer wiederum kann die Vereinbarung beenden, falls die Beteiligung zu niedrig ausfällt. Genau diese Unwägbarkeiten erklären, warum Investoren die Umsetzung kritisch beäugen.

Rückstellungen rauf, Cashflow unter Druck

Parallel zum Vergleichsvorschlag zieht Bayer die Bilanzschrauben an. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten steigen von 7,8 Milliarden Euro (Stand: September 2025) auf 11,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 9,6 Milliarden Euro auf Glyphosat-Fälle (zuvor 6,5 Milliarden Euro).

Für 2026 rechnet Bayer mit prozessbezogenen Auszahlungen von rund 5 Milliarden Euro – und erwartet deshalb einen negativen Free Cash Flow im laufenden Jahr. Zur Finanzierung nennt der Konzern eine Bankkreditfazilität über 8 Milliarden US-Dollar. Die endgültige Refinanzierung soll über vorrangige Anleihen und eigenkapitalähnliche Instrumente laufen – ausdrücklich ohne Kapitalerhöhung.

Am Markt spiegelt sich die Gemengelage aus Hoffnung und Skepsis: Die Bayer-Aktie notiert heute bei 45,48 Euro (Tag: -0,72%) und liegt damit rund 7,8% unter dem erst am 17. Februar 2026 markierten 52‑Wochen-Hoch von 49,31 Euro.

Supreme Court als zweite Spur – und ein neuer Bilanztermin

Bayer setzt nicht nur auf den Vergleich, sondern verfolgt zusätzlich ein Verfahren vor dem U.S. Supreme Court. Die mündliche Verhandlung im Fall Durnell ist für den 27. April 2026 angesetzt. Inhaltlich geht es um die Frage, ob Bayer nach einzelstaatlichem Recht verklagt werden kann, wenn bundesstaatliche Vorschriften keine Warnhinweise auf dem Produkt verlangen. Ein für Bayer positives Urteil könnte laut Unternehmen tausende Klagen treffen, die auf dem Vorwurf einer unterlassenen Warnung basieren.

Damit die Vergleichsvereinbarungen im Abschluss abgebildet werden können, verschiebt Bayer außerdem die Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2025 samt Ausblick 2026: statt am 25. Februar nun am 4. März 2026. Genau dieser Termin dürfte zum nächsten Fixpunkt werden – dann zeigt sich, wie Bayer die finanziellen Folgen des Plans in Zahlen übersetzt.

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