Bayer Aktie: Euphorie verflogen
Die Aktie von Bayer erlebt einen dramatischen Stimmungsumschwung. Nach einem Kurssprung von über acht Prozent am Dienstag folgte am Mittwoch ein ebenso heftiger Absturz – minus acht Prozent. Was war passiert?
Der Pharma- und Agrarchemiekonzern hatte am Dienstagabend einen Vergleich über 7,25 Milliarden Dollar zur Beilegung von Zehntausenden Klagen rund um den Unkrautvernichter Roundup angekündigt. Die jahrelange Rechtsunsicherheit, die Bayer seit der Monsanto-Übernahme 2018 verfolgt, sollte damit endlich beendet werden. Anleger reagierten zunächst erleichtert.
Skepsis macht sich breit
Doch die Ernüchterung folgte schnell. Ein Gericht in St. Louis muss dem Sammelvergleich noch zustimmen – und genau hier liegt das Problem. Bayer hat nicht offengelegt, wie viele Kläger dem Deal zustimmen müssen, damit er in Kraft tritt. Auch über die Bereitschaft der Kläger, das Angebot zu akzeptieren, herrscht Unklarheit.
"Ein Vabanquespiel, dem zwar ein guter Grundgedanke innewohnt, das aber von etlichen Parametern abhängt", kommentiert Andreas Lipkow von CMC Markets. JPMorgan-Analysten warnen vor möglichen hohen Ablehnungsquoten und weisen darauf hin, dass die gerichtliche Genehmigung keineswegs sicher ist.
Entscheidung des Supreme Court als Wildcard
Erschwerend kommt hinzu: Vieles hängt von einem noch ausstehenden Urteil des US Supreme Court ab. Bayer hatte das Höchstgericht angerufen, um die Klagen – die hauptsächlich auf einzelstaatlichem Recht basieren – für ungültig erklären zu lassen. Das Unternehmen argumentiert, dass bundesstaatliche Regelungen zu seinen Gunsten Vorrang haben sollten.
Sollte der Supreme Court in Bayers Sinne entscheiden, könnte sich der Vergleich erübrigen. Fällt das Urteil jedoch anders aus, wäre der jetzt vorgeschlagene Deal möglicherweise nicht mehr ausreichend. "Das ist noch lange kein abgeschlossenes Geschäft", warnt Analyst Stephan Wulf von Oddo BHF.
Am Mittwochmittag notierte die Aktie bei rund 25.235 Punkten am unteren Ende des DAX. Die anfängliche Hoffnung auf einen Befreiungsschlag ist verflogen – zu komplex ist der rechtliche Lösungsweg, zu unsicher die Erfolgsaussichten.
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