Der US-Konzern Worthington Steel hat sein Ziel erreicht und übernimmt das Ruder beim Duisburger Stahlhändler Klöckner & Co. Mit dem Ablauf der Annahmefrist steht die neue Mehrheitsverteilung endgültig fest. Nun zielt der Käufer direkt auf einen Beherrschungsvertrag ab, was bei den verbliebenen Aktionären auf reges Interesse stößt.

Nach dem Ende des freiwilligen Übernahmeangebots summieren sich die angedienten Papiere auf 49,44 Prozent des Grundkapitals. Inklusive der bereits zuvor gehaltenen Anteile kontrolliert Worthington nun voraussichtlich 58,78 Prozent. Damit ist der Weg frei für weitreichende strukturelle Veränderungen. Unmittelbar nach Fristende bestätigten die Amerikaner ihre Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu etablieren.

Spekulation auf höhere Abfindung

An der Börse reagieren Anleger äußerst gelassen auf die neuen Gegebenheiten. Während der Gesamtmarkt zuletzt unter makroökonomischen Sorgen und steigenden Ölpreisen litt, entkoppelte sich der Stahlhändler vollständig von diesem Abwärtstrend. Mit einem gestrigen Schlusskurs von 11,94 Euro notiert das Papier weiterhin spürbar über dem ursprünglichen Barangebot von 11,00 Euro.

Die anhaltende Stärke – seit Jahresanfang steht ein sattes Plus von 45,79 Prozent auf der Anzeigetafel – hat einen klaren Grund. Der Markt preist offensichtlich eine höhere gesetzliche Abfindung ein. Diese muss im Zuge der anstehenden Unternehmensbewertung für den geplanten Beherrschungsvertrag zwingend ermittelt werden.

Operativer Rückenwind

Flankiert wird diese Sondersituation von einer fundamentalen Erholung. Klöckner & Co verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 steigende operative Ergebnisse und erwartet für das laufende Jahr weiteres Wachstum beim EBITDA vor Sondereffekten. Vor allem Portfoliooptimierungen in den USA stützen diese Prognose.

Als nächster entscheidender Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Integration steht nun die Hauptversammlung an. Dort müssen die Aktionäre dem geplanten Beherrschungsvertrag offiziell zustimmen, um die rechtlichen Grundlagen für die künftige Konzernstruktur und die endgültige Bewertung der Minderheitsanteile zu schaffen.

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