Evonik Aktie: Zoll-Rückzahlung möglich
Evonik könnte sich Geld vom US-Fiskus zurückholen. Nach einem wegweisenden Urteil des Supreme Court prüft der Spezialchemiekonzern die Rückforderung bereits gezahlter Importzölle. Es geht um einen kleineren zweistelligen Millionenbetrag.
Supreme Court öffnet Tür für Regressforderungen
Am 20. Februar erklärte der Oberste Gerichtshof der USA weite Teile der auf Basis des IEEPA-Gesetzes verhängten Importzölle für unrechtmäßig. Für Evonik könnte das bares Geld bedeuten. Interims-Finanzchef Claus Rettig bestätigte Ende Februar im Podcast "Power and Policy" von "Politico", dass der Konzern eine mögliche Rückerstattung evaluiert.
Allerdings hält sich das Management zunächst zurück. Man wolle erst die Reaktion der US-Regierung auf das Gerichtsurteil abwarten, bevor konkrete juristische Schritte eingeleitet werden. Die Summe, um die es geht, bewegt sich im kleineren zweistelligen Millionenbereich – für einen Konzern wie Evonik keine existenzielle, aber durchaus relevante Größenordnung.
Operative Belastung bleibt überschaubar
Die direkten Auswirkungen der amerikanischen Handelspolitik auf das operative Geschäft sind ohnehin begrenzt. Evonik produziert einen wesentlichen Teil der für den US-Markt bestimmten Produkte direkt vor Ort. Diese lokale Wertschöpfung verringert die Anfälligkeit für Importabgaben erheblich und schützt die Lieferketten vor handelspolitischen Verwerfungen.
Dennoch nutzte das Management die aktuelle Diskussion, um die grundsätzliche Haltung des Konzerns zu unterstreichen: Evonik tritt weiterhin als Befürworter eines offenen Welthandels und unregulierten globalen Wettbewerbs auf. In der europäischen Chemieindustrie sorgt die Aufhebung der Zölle branchenweit für Diskussionen über die Neustrukturierung rechtlicher Rahmenbedingungen.
Die endgültige Entscheidung über mögliche Regressforderungen dürfte in den kommenden Wochen fallen – abhängig davon, wie Washington auf das Urteil des Supreme Court reagiert.
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