Deutsche Telekom setzt gleich mehrere Signale, die für Anleger relevant sind. Zum einen will der Konzern 2026 keine T-Mobile-US-Aktien verkaufen und prüft sogar eine Aufstockung. Zum anderen stärkt ein Urteil gegen eine Meta-Tochter die eigene Position im Streit um Netzkosten – während das laufende Aktienrückkaufprogramm weiterläuft.

Kann daraus kurzfristig ein zusätzlicher Kurstreiber werden? Zumindest liefert der Newsflow bis zu den Jahreszahlen Ende Februar mehrere greifbare Ansatzpunkte.

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  • T-Mobile US-Anteil: 52,8% – keine Verkäufe für 2026 geplant
  • Meta-Urteil: rund 30 Mio. Euro zugesprochen
  • Aktienrückkauf (02.–06.02.): 1.315.547 Aktien für ca. 39 Mio. Euro
  • Nächster Termin: Heute in zwei Wochen folgen die Jahreszahlen 2025 (26. Februar)

T-Mobile US: Halten – und womöglich ausbauen

Der Konzern begrüßte die starken Ergebnisse der US-Tochter für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2025. Wichtig für den Markt: Seit der letzten gemeldeten Transaktion Ende Oktober 2025 hat die Telekom keine weiteren Anteile veräußert. Für 2026 seien zudem keine Verkäufe aus dem Portfolio geplant – ausdrücklich auch nicht im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm von T-Mobile US.

CEO Tim Höttges ging noch einen Schritt weiter. In der Mitteilung heißt es, man prüfe fortlaufend Möglichkeiten, die Beteiligung zu erhöhen – sofern es strategisch sinnvoll und finanziell attraktiv sei. Damit unterstreicht die Telekom ihre Rolle als Mehrheitsaktionär und die Unterstützung der Wachstumsstrategie von T-Mobile US.

Passend dazu stellte T-Mobile US ambitionierte Ziele vor: Die Prognose für den Service-Umsatz 2027 wurde auf bis zu 81,5 Mrd. US-Dollar angehoben. Außerdem kündigte das Unternehmen beschleunigte Aktienrückkäufe von bis zu 5 Mrd. US-Dollar im ersten Quartal 2026 an.

Gerichtserfolg gegen Meta – 30 Millionen Euro zugesprochen

Parallel meldete Reuters einen Erfolg vor einem deutschen Gericht: Eine Meta-Tochtergesellschaft soll rund 30 Mio. Euro an die Deutsche Telekom zahlen. Hintergrund sind Netzwerkdienste, die die Telekom über mehr als drei Jahre für die Abwicklung des Datenverkehrs von Facebook und Instagram bereitgestellt hatte.

Im Kern drehte sich der Streit um Peering- bzw. Interconnection-Vereinbarungen: Die Telekom argumentierte, die Meta-Tochter habe private Interconnection-Punkte nach Ablauf des ursprünglichen Vertrags weiter genutzt – was einer neuen, kostenpflichtigen Vereinbarung entspreche. Meta verwies dagegen auf eine abrechnungsfreie Peering-Vereinbarung. Das Urteil stärkt damit die Position von Telekommunikationsunternehmen in der Debatte, ob große Tech-Konzerne stärker an Netzkosten beteiligt werden sollen.

Aktienrückkauf: Programm läuft weiter

Auch beim eigenen Kapitalmanagement bleibt die Telekom aktiv. Laut Mitteilung wurden in der Woche vom 2. bis 6. Februar insgesamt 1.315.547 Aktien zu einem durchschnittlichen Preis von 29,61 Euro zurückgekauft, das entsprach rund 39 Mio. Euro.

Seit Start des aktuellen Programms am 5. Januar 2026 summiert sich der Rückkauf damit auf 7.615.991 eigene Aktien.

Im Fokus steht als nächster Fixpunkt der 26. Februar: Dann legt die Deutsche Telekom die Jahreszahlen für 2025 vor – und liefert damit den nächsten belastbaren Datenpunkt, ob der derzeitige Rückenwind durch US-Tochter, Urteil und Rückkäufe auch fundamental untermauert wird.

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