Ein Gerichtsurteil gibt der Deutschen Telekom Rückenwind in einem seit Jahren umkämpften Thema: Wer zahlt für den wachsenden Datenverkehr und die dafür nötige Netzinfrastruktur? Eine Meta-Tochter soll dem Konzern rund 30 Millionen Euro für Netzwerkdienste erstatten. Parallel läuft das Aktienrückkaufprogramm weiter – und in gut zwei Wochen stehen die Jahreszahlen an.

Wichtige Punkte auf einen Blick:
- Gerichtsurteil: Meta-Tochter soll rund 30 Mio. Euro zahlen
- Aktienrückkauf (KW 6): 1.315.547 Aktien für rund 38,95 Mio. Euro
- Seit Programmstart (5. Januar): 7.615.991 Aktien zurückgekauft
- Nächster Termin: Zahlen für 2025 am 26. Februar

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Gericht: Meta-Tochter muss zahlen

Das Urteil betrifft Netzwerkdienste, die die Telekom nach eigenen Angaben über mehr als drei Jahre bereitstellte, um den von Meta-Plattformen wie Facebook und Instagram verursachten Datenverkehr zu bewältigen. Im Kern ging es um die Nutzung der sogenannten Peering Points – also Schnittstellen, an denen Daten in das Netz eingespeist werden.

Strittig war, ob nach Ablauf eines ursprünglichen Vertrags weiter eine kostenpflichtige Nutzung vorlag. Die Telekom argumentierte, die Meta-Tochter Edge Network Services habe die privaten Verbindungspunkte weiter genutzt und damit faktisch eine neue, vergütungspflichtige Vereinbarung begründet. Edge hielt dagegen, es habe ein abrechnungsfreies Peering-Abkommen bestanden.

Meta kann laut Bericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Urteils Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Ein Sprecher erklärte, man sei grundsätzlich nicht einverstanden und prüfe Optionen.

Signalwirkung für die Netz-Debatte

Die Entscheidung stärkt laut Reuters die Position von Telekommunikationsunternehmen in der Debatte um die Finanzierung leistungsfähiger Breitbandnetze. Telekom-Konzerne fordern seit längerem, große Tech-Unternehmen sollten sich stärker beteiligen, weil sie erheblichen Datenverkehr verursachen. Big-Tech-Unternehmen verweisen hingegen auf Netzneutralitätsregeln und die Gleichbehandlung aller Nutzer.

Was bedeutet das konkret? Das Urteil liefert Argumentationshilfe für Netzbetreiber – auch wenn der Fall durch eine mögliche Beschwerde noch nicht endgültig abgeschlossen ist.

Rückkaufprogramm und nächste Termine

Unabhängig vom juristischen Erfolg setzt der Konzern den Aktienrückkauf fort: In der Woche vom 2. bis 6. Februar wurden 1.315.547 eigene Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von 29,61 Euro erworben. Das Volumen lag bei rund 38,95 Millionen Euro. Seit Start am 5. Januar summiert sich der Rückkauf auf 7.615.991 Aktien. Die Käufe liefen über Xetra via beauftragtem Kreditinstitut.

Operativ setzt die Telekom zudem Akzente im KI-Umfeld: Anfang Februar eröffnete der Konzern ein Industrial AI Cloud-Zentrum in München.

Der nächste klare Fixpunkt für Anleger ist der 26. Februar, wenn die Telekom die Zahlen für Q4 2025 und das Gesamtjahr 2025 vorlegt – inklusive des Blicks auf die Entwicklung von T-Mobile US als zentralem Ergebnistreiber.

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