Covestro Aktie: Squeeze-out naht
Der Einstieg von ADNOC bei Covestro tritt in die Schlussphase ein. Nach dem Vollzug der Übernahme im Dezember steht nun der vollständige Rückzug von der Börse bevor. Für die verbliebenen Minderheitsaktionäre rückt damit eine Frage in den Mittelpunkt: Zu welchem Preis werden ihre Anteile zwangsweise abgefunden?
Squeeze-out: Schwelle überschritten
XRG P.J.S.C., der internationale Investmentarm des staatlichen Ölkonzerns ADNOC aus Abu Dhabi, hält gemeinsam mit der 100-prozentigen Tochter ADNOC International Germany Holding AG inzwischen rund 95,10 % des Grundkapitals von Covestro. Mit dem Überschreiten der 95-Prozent-Schwelle ist der Weg für einen aktienrechtlichen Squeeze-out nach § 327a Abs. 1 AktG frei.
Die Konsequenz: Die verbliebenen Minderheitsaktionäre müssen ihre Aktien gegen eine Barabfindung abgeben – unabhängig davon, ob sie dem zustimmen oder nicht. Covestro teilte am 9. Januar 2026 mit, dass auf der nächsten Hauptversammlung ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll.
Wesentliche Punkte im Überblick:
- Beteiligungsquote XRG/ADNOC: ca. 95,10 % des Grundkapitals
- Rechtsgrundlage: Squeeze-out nach § 327a Abs. 1 AktG
- Adressaten: Alle verbliebenen Minderheitsaktionäre
- Gegenleistung: Barabfindung (Höhe noch offen)
Der Aktienkurs liegt mit 60,86 Euro aktuell leicht unter dem früheren Übernahmeangebot von 62,00 Euro und signalisiert damit eine gewisse Zurückhaltung gegenüber der erwarteten Abfindungshöhe.
Barabfindung orientiert sich am Übernahmeangebot
Die konkrete Höhe der Barabfindung steht noch nicht fest. Covestro hat angekündigt, den Betrag „zu einem späteren Zeitpunkt“ zu veröffentlichen. Ein unabhängiger sachverständiger Prüfer wird den angemessenen Wert ermitteln.
Referenzpunkt ist dabei das im Oktober 2024 unterbreitete Übernahmeangebot von 62,00 Euro je Aktie. Dieses enthielt damals eine Prämie von 54 % auf den unbeeinflussten Kurs vor Bekanntwerden der Gespräche. Ob die künftige Barabfindung exakt diesem Niveau entspricht oder davon abweicht, wird erst die Bewertung und die anschließende Festlegung zeigen.
Der aktuelle Kurs von 60,86 Euro – rund 1,8 % unter dem Angebot – deutet darauf hin, dass der Markt einen leichten Abschlag auf das frühere Übernahmeangebot einkalkuliert oder schlicht auf die endgültige Entscheidung wartet. Mit einem RSI von 30,3 und einem Kurs nahe am 50-Tage-Durchschnitt von 61,32 Euro bewegt sich die Aktie in einer engen Spanne um den erwarteten Abfindungswert.
Zeitplan, Delisting und regulatorischer Rahmen
Der Zeitplan für den vollständigen Rückzug von der Börse ist klar umrissen. Das Wirksamwerden des Squeeze-out hängt von mehreren formalen Schritten ab:
-
Hauptversammlung am 15. April 2026:
Dort soll der Übertragungsbeschluss gefasst werden, mit dem alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf XRG/ADNOC übergehen. -
Eintragung ins Handelsregister:
Erst mit der Eintragung des Beschlusses wird der Squeeze-out rechtlich wirksam. -
Delisting:
Mit Vollzug des Squeeze-out endet die Börsennotierung der Covestro-Aktie. Ein separates Delisting-Verfahren ist dann nicht mehr erforderlich.
Die eigentliche Übernahmetransaktion war bereits am 10. Dezember 2025 vollzogen worden. Zuvor hatten alle wesentlichen Behörden grünes Licht gegeben – darunter die EU-Kommission sowie die zuständigen Stellen im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsrechtsprüfung.
Rückblickend gehört der Deal zu den größten Übernahmen eines EU-Unternehmens durch einen Investor aus einem Golfstaat. Der Transaktionswert liegt bei rund 14,7 Milliarden Euro. Wichtige Meilensteine des Prozesses:
- Januar 2024: Beginn der Gespräche
- Oktober 2024: Unterzeichnung einer Investitionsvereinbarung
- Januar 2025: Annahmequote nach Ablauf der Angebotsfrist bei 91,3 %
- November 2025: Regulatorische Freigaben
- 10. Dezember 2025: Vollzug der Transaktion
- 9. Januar 2026: Offizielles Squeeze-out-Verlangen
Veränderungen im Management
Parallel zum Squeeze-out kommt es im Vorstand und Aufsichtsrat zu wichtigen Personalwechseln. CFO Christian Baier wird das Unternehmen nach Auslaufen seines Vertrages auf eigenen Wunsch verlassen. Diese Entscheidung wurde am 18. Dezember 2025 bekanntgegeben.
Ebenfalls am 18. Dezember 2025 wählte der Aufsichtsrat Dr. Rainer Seele zum neuen Vorsitzenden. Er übernahm das Amt mit Wirkung zum 20. Dezember 2025 von Dr. Richard Pott. Die Umbesetzungen unterstreichen den Übergang in eine neue Eigentümerstruktur und deuten auf eine strategische Neuaufstellung unter ADNOC-Regie hin.
Konkreter Ausblick für Aktionäre
Für die verbliebenen Anteilseigner bleibt die Festlegung der Barabfindung der zentrale Hebel. Die Höhe muss spätestens mit der Einladung zur Hauptversammlung im April vorliegen, dürfte aber bereits in den kommenden Wochen kommuniziert werden. Bereits am 26. Februar 2026 liefert die Bilanzpressekonferenz zusätzliche Einblicke in die aktuelle Geschäftslage, bevor am 15. April der Squeeze-out-Beschluss gefasst werden soll und am 5. Mai 2026 die Zahlen zum ersten Quartal folgen.
Damit zeichnet sich ab: Der finanzielle Exit-Zeitpunkt für Minderheitsaktionäre wird maßgeblich durch die offizielle Abfindungshöhe und den formalen HV-Beschluss Mitte April bestimmt.
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