Covestro Aktie: Schleuderfahrt voraus?
Für die Covestro Aktie zeichnet sich ein klarer Kurs ab: Der Mehrheitsaktionär XRG P.J.S.C. steuert auf die vollständige Kontrolle zu – inklusive Herausdrängen der verbleibenden Minderheitsaktionäre. Im Raum steht damit nicht weniger als das Ende der Börsennotierung in Frankfurt. Entscheidende Frage: Zu welchen Konditionen werden die letzten freien Anteile abgefunden?
Squeeze-out: Weichenstellung für das Delisting
XRG P.J.S.C., die Investmentgesellschaft des ADNOC-Konzerns, hat am 9. Januar 2026 offiziell das Verfahren zur Übertragung der Minderheitsaktien eingeleitet. Gemeinsam mit der Tochter ADNOC International Germany Holding AG hält XRG rund 95,10 Prozent des Grundkapitals und überschreitet damit die gesetzliche Schwelle für einen aktienrechtlichen Squeeze-out nach § 327a AktG.
Kern des Verfahrens ist ein Beschluss der Hauptversammlung, wonach alle Minderheitsaktien auf XRG übergehen und im Gegenzug eine Barabfindung gezahlt wird. Die genaue Höhe dieser Abfindung steht noch nicht fest; sie soll zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden.
Wesentliche Eckpunkte der aktuellen Situation:
- XRG hält rund 95,10 % des Grundkapitals
- Squeeze-out nach § 327a AktG eingeleitet
- Barabfindung für Minderheitsaktionäre noch unbestimmt
- Ende der Börsennotierung nach Handelsregistereintrag absehbar
Charttechnisch präsentiert sich die Aktie stabil: Der Schlusskurs von Freitag lag bei 66,00 US-Dollar, zugleich dem 52‑Wochen-Hoch. Damit notiert der Titel rund 10 % über dem 200‑Tage-Durchschnitt und etwa 21 % über dem 52‑Wochen-Tief – ein Niveau, das die Bedeutung des anstehenden Abfindungspreises zusätzlich unterstreicht.
Übernahme durch ADNOC: Zeitlicher Ablauf und Struktur
Der jetzt angestoßene Squeeze-out ist der nächste logische Schritt der bereits vollzogenen Übernahme. Die strategische Partnerschaft zwischen Covestro und ADNOC wurde im vergangenen Jahr schrittweise aufgebaut.
Im November 2025 erteilte das Bundeswirtschaftsministerium die letzte ausstehende Genehmigung im Rahmen der Investitionsprüfung. Am 10. Dezember 2025 wurde die Transaktion offiziell abgeschlossen. Kurz darauf folgte eine Kapitalerhöhung über 1,17 Milliarden Euro, durch die frisches Eigenkapital in den Konzern floss.
Aus Unternehmenssicht stehen folgende Kennzahlen im Hintergrund der Transaktion:
- Kapitalerhöhung: 1,17 Milliarden Euro
- Umsatz 2024: 14,2 Milliarden Euro
- Mitarbeiter: rund 17.500 Vollzeitäquivalente
- Produktionsstandorte: 46 weltweit
Vereinbart wurde zudem, dass der Hauptsitz in Leverkusen bleibt und die deutsche Unternehmensführung unter CEO Dr. Markus Steilemann fortgeführt wird. Damit verbindet sich die neue Eigentümerstruktur mit einer gewissen Kontinuität im operativen Management.
Offener Zeitplan und laufende Personalwechsel
Wann der Squeeze-out konkret vollzogen wird, ist noch offen. Der Zeitplan hängt von mehreren rechtlichen und organisatorischen Schritten ab:
- Beschluss der Hauptversammlung zum Squeeze-out
- Festlegung und Prüfung der Barabfindung
- Eintragung des Übertragungsbeschlusses ins Handelsregister
Parallel dazu kommt Bewegung in die Führungsebene. Finanzvorstand Christian Baier wird das Unternehmen nach Ablauf seines Vertrags auf eigenen Wunsch verlassen. Bereits am 20. Dezember 2025 übernahm Dr. Rainer Seele den Vorsitz im Aufsichtsrat von Dr. Richard Pott. Diese Personalien flankieren den Übergang zu einer nahezu vollständigen Kontrolle durch ADNOC/XRG.
Konsequenzen für Minderheitsaktionäre
Rund 4,9 Prozent des Kapitals liegen noch bei freien Aktionären. Diese Minderheitsbeteiligungen sollen nun zwangsweise auf XRG übergehen. Im Gegenzug erhalten die Aktionäre eine Barabfindung, deren Höhe sich üblicherweise an zwei wesentlichen Größen orientiert:
- dem gewichteten Durchschnittskurs der vergangenen Monate
- einer Unternehmensbewertung, die von einem gerichtlich bestellten Prüfer geprüft wird
Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses ins Handelsregister endet die Notierung der Covestro Aktie im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an weiteren deutschen Handelsplätzen. Für Anleger bedeutet das: Die Position wird in eine reine Geldabfindung überführt, ein weiterer börslicher Handel der Aktie in Deutschland ist dann nicht mehr möglich.
Entscheidend für die Bewertung der Situation bleibt daher die noch ausstehende Festlegung der Abfindungshöhe und der konkrete Zeitplan bis zum formalen Delisting.
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