ABO WIND AG Aktie: Rückenwind verloren?
Am 9. März steht bei ABO Energy eine entscheidende Abstimmung der Anleihegläubiger an. Nachdem ein erster Versuch zwar eine Mehrheit brachte, aber am Quorum scheiterte, setzt das Unternehmen nun auf eine physische Gläubigerversammlung mit niedrigerer Hürde. Parallel kommen aus dem operativen Geschäft Signale, dass die Projektpipeline weiter gefüllt wird – trotz der angespannten Finanzlage.
Zweite Abstimmung mit niedrigerem Quorum
Bereits bei der „Abstimmung ohne Versammlung“ zur Anleihe 2024/2029 erreichten die Vorschläge die notwendige Stimmenmehrheit. Das Quorum von 50% wurde jedoch verfehlt: Nur rund 38% des ausstehenden Kapitals beteiligten sich, damit war die Abstimmung nicht beschlussfähig.
Jetzt folgt der zweite Anlauf: Am Montag, 9. März, sollen Gläubiger ab 14 Uhr in der IHK Wiesbaden erneut über die Änderungen der Anleihebedingungen sowie über Wahl und Bevollmächtigung eines gemeinsamen Vertreters abstimmen. Diesmal reicht ein Quorum von 25%. Wichtig: Stimmen aus der ersten Abstimmung zählen nicht, Gläubiger müssen erneut teilnehmen und einen „Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk“ vorlegen.
Diese Anleihe-Änderungen will ABO Energy durchsetzen
Im Kern zielen die geplanten Anpassungen darauf ab, den finanziellen Spielraum während der Restrukturierung zu erhöhen und den Prozess abzusichern. Vorgesehen ist unter anderem:
- Verzicht auf die Negativverpflichtung, die bisher neue Garantien, Darlehen und Bürgschaften erschwert.
- Wegfall eines Kündigungsrechts, das bei Aufnahme von Umschuldungsverhandlungen greift – um laufende Restrukturierungsgespräche nicht zu gefährden.
- Befristete Aussetzung weiterer Kündigungsrechte bis Ende Mai 2026, damit Zeit für die Umsetzung eines Sanierungskonzepts bleibt.
- Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, der im Namen der Anleihegläubiger eine Stillhaltevereinbarung abschließen kann.
Doch warum ist diese Abstimmung so wichtig? Weil sie darüber entscheidet, ob die Restrukturierung mit den vorgesehenen Schutzmechanismen weiterlaufen kann oder ob der Prozess durch Kündigungsrechte und Einschränkungen bei der Finanzierung schwieriger wird.
Operative Solar-Zuschläge trotz Restrukturierung
Neben der Finanzseite meldet ABO Energy Fortschritte im Solargeschäft: In der jüngsten Ausschreibung der Bundesnetzagentur erhielt das Unternehmen Zuschläge für drei Solarparks mit zusammen rund 50 Megawatt. Geplant ist der Baubeginn ab Herbst 2026. Die Projekte liegen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen (Schlangenbad 20 MWp, Ober-Olm 18,9 MWp, Schieder-Schwalenberg 10,55 MWp).
Die drei Parks gehören zu einem größeren Paket aus acht Hybrid-Projekten mit 100 MWp Solar- und 80 MW Batteriespeicherkapazität. Laut Unternehmen laufen Investorengespräche zum Gesamtpaket. Zudem betont ABO Energy, in allen drei Solar-Ausschreibungen 2025 Zuschläge erhalten zu haben – insgesamt für rund 107 MW.
Ein Blick auf den Ausschreibungsrahmen zeigt den Wettbewerbsdruck: 5.247 MW an Geboten trafen auf 2.328 MW ausgeschriebenes Volumen, der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 5,00 Eurocent je Kilowattstunde.
Im Hintergrund bleibt die Lage angespannt: Für 2025 erwartet das Unternehmen nach Prognosekorrekturen einen Jahresverlust von rund 170 Millionen Euro. Als nächster fester Termin steht die Gläubigerversammlung am 9. März an, danach folgt als weiterer Zeitanker die geplante Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2025 am 22. Juni.
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