Heute läuft bei ABO Energy die Frist für eine entscheidende Gläubigerabstimmung aus. Die Anleiheinhaber sollen über Änderungen der Bedingungen der Anleihe 2024/2029 entscheiden – und damit indirekt darüber, wie schnell der Projektentwickler kurzfristig an frisches Geld kommt. Das Ergebnis gilt als wichtiger Baustein für die laufende Restrukturierung.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Abstimmung ohne Versammlung zur Anleihe 2024/2029 (Zeitraum: 10. bis heute)
- Kernpunkt: Verzicht auf die Negativverpflichtungsklausel
- Hintergrund: erwarteter Konzernverlust 2025 von rund 170 Mio. Euro
- Bereits erreicht: Stillhaltevereinbarung mit Banken (Ende Januar), gekoppelt an das Votum der Anleihegläubiger

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Warum die Abstimmung so wichtig ist

Im Zentrum steht der geplante Verzicht auf die sogenannte Negativverpflichtungsklausel. Genau diese Änderung soll es ermöglichen, dringend benötigte Zwischenfinanzierungen für das laufende Projektgeschäft zu sichern.

Ohne Zustimmung wäre der Spielraum begrenzt, neue besicherte Kredite und Avale aufzunehmen. Das könnte die operative Handlungsfähigkeit spürbar einengen – gerade in einer Phase, in der das Unternehmen nach eigenen Angaben auf zusätzliche Liquidität angewiesen ist.

Rekordverlust als Hintergrund der Sanierung

Der Handlungsdruck kommt nicht aus dem Nichts: Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet ABO Energy einen Konzernjahresfehlbetrag von etwa 170 Millionen Euro. Zuvor hatte das Unternehmen seine Prognose in den vergangenen Monaten bereits zweimal nach unten angepasst.

Als Gründe nennt das Unternehmen ein herausforderndes Marktumfeld, Projektverschiebungen sowie Sonderabschreibungen. Diese seien unter anderem durch überzeichnete Windkraft-Auktionen und gesunkene Einspeisevergütungen notwendig geworden.

Bereits Ende Januar erzielte das Unternehmen eine Stillhaltevereinbarung mit kreditgebenden Banken, um Zeit für ein umfassendes Sanierungskonzept zu gewinnen. Diese Vereinbarung steht laut Darstellung jedoch unter der Bedingung, dass die Anleihegläubiger den Änderungen zustimmen.

Kritik: Zugeständnisse vor Sanierungsgutachten?

Gegenwind kommt von Anlegerschützern wie der SdK. Der Vorwurf: Gläubiger sollen weitreichenden Zugeständnissen zustimmen, bevor ein finales Sanierungsgutachten vorliegt. Damit werde ein Vertrauensvorschuss verlangt, ohne dass die Tragfähigkeit der geplanten Maßnahmen vollständig überprüfbar sei.

Die zentrale Frage ist damit: Geben die Gläubiger dem Unternehmen den nötigen Spielraum für Zwischenfinanzierungen – oder bremsen sie den Restrukturierungsplan aus? Eine erste Antwort liefert das Abstimmungsergebnis, das kurz nach Fristende heute erwartet wird.

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