ABO Energy Aktie: Richtungsentscheid naht
Der Wiesbadener Projektentwickler ABO Energy kämpft an zwei Fronten: Während die Restrukturierung der Unternehmensanleihe in die entscheidende Phase geht, meldet das Unternehmen gleichzeitig operative Erfolge. Die Gläubigerversammlung Anfang März wird zeigen, ob der eingeschlagene Weg Rückhalt findet.
Zweiter Anlauf bei Anleihegläubigern
Die schriftliche Abstimmung über die geplanten Änderungen der Anleihebedingungen verfehlte das erforderliche Quorum. Zwar stimmten die Gläubiger mehrheitlich für die Vorschläge des Unternehmens, doch die Beteiligung von rund 38 Prozent reichte nicht für die notwendigen 50 Prozent.
ABO Energy lädt nun zur Präsenzversammlung am 9. März 2026 in die IHK Wiesbaden. Bei diesem zweiten Versuch gilt ein reduziertes Quorum von 25 Prozent – eine deutlich niedrigere Hürde.
Die geplanten Änderungen im Detail:
- Aufhebung der Negativerklärung zur Ermöglichung neuer Finanzierungen
- Streichung von Kündigungsrechten bei Restrukturierungsverhandlungen
- Aussetzung weiterer Kündigungsrechte bis 31. Mai 2026
- Bestellung eines gemeinsamen Gläubigervertreters
Operatives Geschäft läuft weiter
Parallel zur Finanzrestrukturierung sicherte sich ABO Energy Zuschläge für drei Solarparks mit insgesamt 50 Megawatt Leistung. Die Projekte in Schlangenbad (20 MWp), Ober-Olm (18,9 MWp) und Schieder-Schwalenberg (10,55 MWp) sollen ab Herbst 2026 gebaut werden.
Die drei Anlagen sind Teil eines größeren Portfolios von acht Hybrid-Projekten mit 100 MWp Solar- und 80 MW Batteriespeicherkapazität. Nach Unternehmensangaben laufen Investorengespräche über das Gesamtpaket. Bei drei Projekten hat der Bau bereits begonnen.
Die Bundesnetzagentur-Ausschreibung war stark überzeichnet: 5.247 MW Gebote standen 2.328 MW ausgeschriebenem Volumen gegenüber. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 5,00 Eurocent pro Kilowattstunde. ABO Energy konnte damit in allen drei Solar-Ausschreibungen 2025 Zuschläge erzielen – insgesamt für rund 107 MW.
Was am 9. März auf dem Spiel steht
Die Gläubigerversammlung wird zeigen, ob das Unternehmen den notwendigen Handlungsspielraum für die Restrukturierung erhält. Die Aufhebung der Negativerklärung ist dabei zentral: Sie blockiert derzeit neue Garantien und Darlehen, die für die Weiterführung des Geschäftsbetriebs benötigt werden. Mit dem reduzierten Quorum von 25 Prozent dürfte die Hürde diesmal deutlich niedriger liegen.
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