Das Kapitel Covestro als börsennotiertes Unternehmen schließt sich endgültig. Nach der erfolgreichen Übernahme durch den staatlichen Ölkonzern Adnoc dominieren nun technische Abwicklungsprozesse das Geschehen. Für verbliebene Aktionäre verschieben sich die Prioritäten vom täglichen Kursverlauf hin zur unvermeidlichen Barabfindung und dem Rückzug von der Börse.

  • Vollzug: Alle behördlichen Genehmigungen liegen vor, die Übernahme ist effektiv in der Abwicklungsphase.
  • Index-Exit: Große Anbieter wie FTSE Russell haben die Aktie bereits aus ihren Indizes entfernt.
  • Squeeze-Out: Der Großaktionär hält über 95 Prozent der Anteile und kann Minderheitsaktionäre abfinden.

Technische Abwicklung statt Kursspekulation

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz am 21. November 2025 fiel die letzte Hürde. Damit ist die Transaktion durch das Adnoc-Vehikel XRG in trockenen Tüchern. Der Markt hat diesen Fixpunkt akzeptiert: Operative Kennzahlen oder Branchen-News aus der Chemieindustrie sind für die Bewertung irrelevant geworden.

Der gestrige Schlusskurs von 59,14 Euro spiegelt diese Situation wider. Die Volatilität ist mit annualisiert unter 10 Prozent auf ein Minimum gesunken, da der Kurs im Wesentlichen nur noch auf die finale Abwicklung wartet. Der Angebotspreis von 62,00 Euro fungiert dabei als maßgebliche Referenzgröße, auch wenn der aktuelle Kurs aufgrund der illiquiden Situation leicht darunter notiert.

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Folgen für das Depot: Delisting greift

Die Konsequenzen des vollzogenen Deals sind an den Handelsplätzen spürbar. Da der Streubesitz massiv gesunken ist, reagieren die Index-Anbieter konsequent. FTSE Russell entfernte Covestro bereits mit Wirkung zum 27. November 2025 aus den relevanten Indizes. Auch an der Deutschen Börse verschwindet der Titel sukzessive aus den Notierungen, da ein geordneter Handel kaum noch möglich ist. Für Anleger bedeutet dies, dass Verkaufsorders über die Börse aufgrund mangelnder Liquidität kaum noch sinnvoll ausführbar sind.

Der Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre

Der Fokus richtet sich nun auf den sogenannten Squeeze-Out. Da Adnoc die Schwelle von 95 Prozent der Anteile überschritten hat, kann der Großaktionär die verbliebenen freien Aktionäre gegen eine Barabfindung aus dem Unternehmen drängen.

Dieses Verfahren läuft automatisch ab. Die Aktien werden gegen eine Barzahlung eingezogen, ohne dass Rest-Aktionäre aktiv werden müssen. Die Höhe der Abfindung orientiert sich dabei in der Regel am ursprünglichen Angebotspreis oder dem gewichteten Durchschnittskurs, wobei die 62,00 Euro als faktische Untergrenze gelten.

Mit der faktischen Beendigung des Börsenhandels wandelt sich die Position im Depot zu einer reinen Forderung auf Barabfindung. Da operative Entwicklungen keine Rolle mehr spielen, warten verbliebene Anteilseigner nun ausschließlich auf die formale Umsetzung des Squeeze-Outs und die damit verbundene Auszahlung.

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