Bayer bekommt im milliardenschweren Glyphosat-Komplex genau das, worauf der Konzern seit Jahren hingearbeitet hat: Der US Supreme Court nimmt einen Schlüsselfall an und könnte die Spielregeln für tausende Roundup-Klagen neu definieren. Die Börse reagiert positiv – doch wie groß ist das Entlastungspotenzial tatsächlich?

Supreme Court greift Durnell-Fall auf

Der Supreme Court der USA hat am Freitag beschlossen, den sogenannten Durnell-Fall im Roundup-Rechtsstreit zu prüfen. Damit nimmt das oberste US-Gericht erstmals seit Beginn der Glyphosat-Lawine einen Fall mit großer Signalwirkung an.

Im Mittelpunkt steht ein Urteil aus dem Jahr 2023: Ein Geschworenengericht in St. Louis sprach dem Kläger John Durnell 1,25 Millionen US-Dollar zu, weil er Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich macht. Bayer-Tochter Monsanto legte Revision ein – mit einer klaren Kernfrage:

  • Dürfen US-Bundesgesetze zur Pestizidkennzeichnung (FIFRA) einzelstaatliche Klagen wegen fehlender Warnhinweise ausschließen?

Bayer argumentiert, dass Unternehmen nicht nach Landesrecht haftbar gemacht werden sollten, wenn sie die bundesrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften vollständig einhalten. CEO Bill Anderson spricht von einem „wichtigen Schritt“ in der Strategie zur Eindämmung der Glyphosat-Klagen – juristisch geht es hier tatsächlich um weit mehr als nur einen Einzelfall.

Rückendeckung aus Washington

Rückenwind bekommt Bayer von hoher Stelle: US-Solicitor General John Sauer – der oberste Vertreter der US-Regierung vor dem Supreme Court – hatte bereits im Dezember 2025 in einem Schreiben an das Gericht die Position des Konzerns gestützt.

Seine Kernargumente:

  • Die Umweltbehörde EPA habe wiederholt festgestellt, Glyphosat sei „wahrscheinlich nicht krebserregend für Menschen“.
  • Entsprechend seien zusätzliche Krebswarnungen auf Roundup-Etiketten aus Sicht der EPA nicht erforderlich.

Der Supreme Court hatte zuvor ausdrücklich die Stellungnahme des Solicitor General angefordert – ein Verfahrensschritt, der häufig einer Fallannahme vorausgeht. Dass das Gericht den Durnell-Fall nun tatsächlich aufgreift, unterstreicht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage für das US-Haftungsrecht.

Marktreaktion und aktueller Kursstand

Die Nachricht vom Supreme-Court-Schwenk löste einen spürbar freundlichen Kursimpuls aus. Am Freitag schloss die Aktie bei 41,52 Euro, was einem leichten Tagesminus von 1,38 % entsprach, aber nur knapp unter dem jüngsten 52‑Wochen-Hoch von 42,22 Euro liegt. Auf Sicht von 30 Tagen steht ein Plus von rund 18 % zu Buche.

Bemerkenswert ist vor allem die Erholung im größeren Bild: Gegenüber dem 52‑Wochen-Tief von 19,93 Euro hat sich der Kurs inzwischen mehr als verdoppelt. Gleichzeitig notiert die Aktie mit gut 43 % deutlich über ihrem 200‑Tage-Durchschnitt – ein Zeichen dafür, wie stark die Erwartung eines juristischen Befreiungsmoments inzwischen eingepreist wird.

Allerdings mahnt ein technischer Indikator zur Vorsicht: Der 14‑Tage-RSI liegt mit 19,6 im überverkauften Bereich. Das signalisiert kurzfristig eine überhitzte Bewegung nach oben, die anfällig für Rücksetzer sein kann – zumal die entscheidende Gerichtsentwicklung noch aussteht.

Glyphosat-Komplex: Dimension und Risiken

Trotz jüngster Erfolge im Gerichtssaal bleibt der Roundup-Komplex für Bayer ein gewaltiger Brocken. In US-Gerichten sind aktuell rund 65.000 Klagen anhängig. Von ursprünglich etwa 197.000 Fällen wurden zwar bereits rund 132.000 erledigt – über Vergleiche oder Abweisungen –, doch die Restlast ist weiterhin erheblich.

Einige Eckpunkte der bisherigen Belastung:

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  • Bisherige Vergleichszahlungen summieren sich auf rund 10 Milliarden US-Dollar.
  • Seit 2022 konnte Bayer zwar eine Reihe von Prozessen gewinnen,
  • dennoch stehen dem mehrere Milliardenurteile gegenüber, darunter ein besonders schweres Urteil über 2,1 Milliarden Dollar in Georgia (März 2025).

Damit ist klar: Ohne eine grundsätzliche Weichenstellung in der Rechtsfrage bleibt das Glyphosat-Thema ein erheblicher Unsicherheitsfaktor für Bilanz und Bewertung.

Was ein positives Urteil bedeuten könnte

Die Bedeutung des Durnell-Falls geht weit über den Einzelfall hinaus. Ein Urteil zugunsten von Bayer könnte aus heutiger Sicht mehrere zentrale Effekte haben:

  • Starke Reduktion anhängiger Klagen
    Viele der noch offenen Verfahren stützen sich auf den Vorwurf, Bayer habe vor Krebsrisiken nicht ausreichend gewarnt. Würde der Supreme Court bestätigen, dass bundesrechtliche Kennzeichnungsvorschriften einzelstaatliche Warnpflicht-Klagen überlagern, könnten große Teile dieser Fälle wegfallen.

  • Begrenzung potenzieller Schadensersatzzahlungen
    Fällt die Rechtsgrundlage für zahlreiche Klagen weg, sinkt auch das Risiko weiterer Milliardenurteile. Das würde den finanziellen Druck auf den Konzern spürbar mindern und die Planbarkeit künftiger Belastungen erhöhen.

  • Signalwirkung für die gesamte Branche
    Ein klares Bekenntnis zur Vorrangstellung von FIFRA gegenüber einzelstaatlichem Haftungsrecht hätte auch für andere Hersteller von Pflanzenschutzmitteln große Bedeutung. Für Bayer wäre das zugleich ein Schritt hin zu regulatorischer Klarheit nach Jahren permanenter Rechtsunsicherheit.

CEO Bill Anderson formuliert das entsprechend deutlich: Es sei an der Zeit, dass das US-Rechtssystem klarstelle, dass Unternehmen nicht nach einzelstaatlichen Gesetzen bestraft werden sollten, wenn sie die bundesstaatlichen Kennzeichnungsvorschriften einhalten. Genau hier setzt die Hoffnung des Managements an.

Mehrfronten-Strategie im Glyphosat-Streit

Die Supreme-Court-Entscheidung ist kein isoliertes Ereignis, sondern Teil einer breiteren Entlastungsstrategie, die Bayer seit mehreren Jahren verfolgt:

  1. Juristische Verteidigung
    Der Konzern geht selektiv in Berufung und nimmt hohe Urteile in höheren Instanzen ins Visier. Dabei kam es zuletzt zu einem sogenannten „Circuit Split“:
  2. 2024 entschied der Third Circuit zugunsten von Bayer,
  3. andere Berufungsgerichte urteilten jedoch gegenteilig.
    Diese widersprüchliche Rechtsprechung ist ein wesentlicher Grund, warum der Supreme Court jetzt eingreift.

  4. Produktumstellung
    Seit 2023 wird Roundup für den US-Privatverbrauchermarkt ohne Glyphosat verkauft. Damit nimmt Bayer zumindest für den wichtigen DIY-Markt in den USA künftigen Rechtsrisiken die Grundlage und versucht zugleich, die Debatte um den Wirkstoff zu entschärfen.

  5. Wissenschaftliche Kommunikation
    Das Unternehmen verweist konsequent auf Bewertungen von Behörden und Gerichten, die keinen eindeutigen Krebszusammenhang mit Glyphosat sehen. Neben der EPA-Position wird etwa eine australische Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2024 hervorgehoben, die keinen Zusammenhang zwischen Glyphosat und Non-Hodgkin-Lymphom feststellen konnte.

Diese Mehrfronten-Strategie soll das Risiko auf drei Ebenen drücken: rechtlich, produktspezifisch und reputativ.

Bewertung und nächste Wegmarken

Trotz der jüngsten Rally notiert die Aktie aktuell rund 9 % über dem Jahresanfangsniveau, hat sich aber auf Sicht von zwölf Monaten mehr als verdoppelt. Sie liegt damit auch rund 17 % über ihrem 50‑Tage-Durchschnitt und 43 % über dem 200‑Tage-Durchschnitt – ein deutlich bullisches Setup, das allerdings stark an den juristischen Erwartungshorizont gekoppelt ist.

Das durchschnittliche Analysten-Kursziel von 36,83 Euro liegt spürbar unter dem aktuellen Kursniveau. Der Markt preist damit bereits einen gewissen Erfolg im Glyphosat-Komplex ein. Die nächsten Termine geben einen klaren Fahrplan:

  • Am 25. Februar 2026 legt Bayer die Zahlen für das vierte Quartal 2025 und das Gesamtjahr vor – hier dürfte das Management die strategische Bedeutung des Supreme-Court-Verfahrens ausführlich einordnen.
  • Im Frühjahr 2026 werden die mündlichen Verhandlungen vor dem Supreme Court erwartet.
  • Bis Ende Juni 2026 sollte nach heutigem Stand ein Urteil im Durnell-Fall vorliegen.

Damit ist der zeitliche Rahmen für die nächste große Richtungsentscheidung gesteckt: Fällt der Supreme Court klar zugunsten von Bayer aus, könnte das den finanziellen Spielraum des Konzerns spürbar erweitern und die aktuell hohe Bewertung untermauern; ein ungünstiger Ausgang würde dagegen zeigen, dass die strukturellen Risiken im Glyphosat-Komplex noch längst nicht abgeräumt sind.

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