Der Online-Riese steht wegen seiner Preispolitik vor Gericht. Die Verbraucherzentrale NRW hat das Bundesamt für Justiz dazu gebracht, ein Klageregister zu öffnen. Betroffene Kunden können sich jetzt der Sammelklage anschließen und möglicherweise Geld zurückbekommen. Um was geht es genau?

Im Sommer 2022 hatte Amazon die Preise für Prime-Abonnements in Deutschland erhöht - und damit nach Ansicht der Verbraucherschützer millionenfach gegen geltendes Recht verstoßen. Die Erhöhung erfolgte einseitig, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf gaben der Verbraucherzentrale recht: Die verwendete Preisanpassungsklausel wurde für unwirksam erklärt.

Bis zu 60 Euro Rückerstattung möglich

Doch Amazon gab nicht auf und legte Revision beim Bundesgerichtshof ein. Parallel dazu erhob die Verbraucherzentrale im Dezember 2025 eine Sammelklage beim OLG Hamm (Az. I-13 VKl 1/25). „Ist die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher:innen, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten", erklärt VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Je nach Abo-Modell könnte die Rückerstattung bis zu 60 Euro betragen - abhängig von der Verfahrensdauer erhöht sich diese Summe noch.

Die Anmeldung im Register ist für Betroffene kostenlos und unkompliziert. Ein Termin für die mündliche Verhandlung am OLG Hamm steht noch nicht fest. Die Eintragungsfrist läuft bis drei Wochen nach Ende der Verhandlung.

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Amazon verteidigt Vorgehen

Der Konzern weist die Vorwürfe zurück. Man habe Kunden „transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts" über die Änderungen informiert, so ein Amazon-Sprecher. Kunden hätten jederzeit das Recht zur Kündigung gehabt. Klare Informationen dazu seien wiederholt zur Verfügung gestellt worden.

Schuldzinski sieht das anders: „Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen war unzulässig." Der Gang vor Gericht sei für Einzelne mühsam - die Sammelklage biete einen einfachen Weg, um Rechte durchzusetzen.

Parallel läuft übrigens eine weitere Sammelklage gegen Amazon: Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst Prime Video. Beide Verfahren sind unabhängig voneinander.

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