Das Bundeskartellamt hat heute seinen Marktmachtbericht 2024/25 vorgelegt – und die Ergebnisse dürften RWE-Aktionäre aufhorchen lassen. Die Wettbewerbshüter kommen zu einem klaren Befund: Die Marktmacht von RWE bei der Stromerzeugung hat erheblich zugenommen. Zusammen mit Leag und EnBW dominiert der Essener Konzern einen Markt, der nach dem Auslaufen der Reservekraftwerke spürbar knapper geworden ist.

Die Behörde untersucht dabei nicht nur Marktanteile, sondern vor allem die sogenannte "Pivotalität" – also wie oft ein Stromerzeuger unverzichtbar für die Deckung der Nachfrage ist. Überschreitet dieser Anteil fünf Prozent der Jahresstunden, gilt dies als Indiz für eine marktbeherrschende Stellung. RWE liegt nach den aktuellen Daten deutlich über dieser Schwelle.

Kraftwerksabschaltungen verschärfen die Lage

Die Entwicklung hat einen klaren Auslöser: Anfang 2024 endete die befristete Reaktivierung von Reservekraftwerken, die während der Energiekrise nach dem russischen Überfall auf die Ukraine kurzfristig ans Netz zurückgekehrt waren. Mit dem Auslaufen dieser Regelung und weiteren Stilllegungen im Zuge des Kohleausstiegs sind die steuerbaren Erzeugungskapazitäten in Deutschland spürbar geschrumpft.

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Die Folgen zeigen sich am Markt: In Zeiten hoher Nachfrage und niedriger Einspeisung aus Wind- und Solaranlagen werden steuerbare Kraftwerke häufiger unverzichtbar. Preisspitzen im kurzfristigen Stromgroßhandel treten öfter auf, besonders in den Wintermonaten. Deutschland ist zudem stärker auf Stromimporte angewiesen – in fast einem Viertel aller Stunden im Berichtszeitraum von Mai 2024 bis April 2025 konnte die Nachfrage nur mit Hilfe von Importen gedeckt werden.

Keine Entspannung in Sicht

Behördenpräsident Andreas Mundt wird deutlich: "Die Ausschreibungen sollten gezielt dazu genutzt werden, bestehende Marktmacht abzubauen." Er schlägt vor, den Zuschlag je Bieter auf zehn Prozent der ausgeschriebenen Kapazität zu begrenzen. Die von der Bundesregierung angekündigten Ausschreibungen für neue Kraftwerke können aufgrund der Bauzeiten frühestens in einigen Jahren zu einer Ausweitung des Angebots führen.

Für RWE hat die festgestellte Marktmacht rechtliche Konsequenzen: Marktbeherrschende Kraftwerksbetreiber dürfen keine Erzeugungskapazitäten gezielt zurückhalten, um Preise in die Höhe zu treiben. Ein solches Verhalten wäre missbräuchlich und kartellrechtlich verboten. Der Bericht trifft zwar keine förmliche Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung – diese könnte nur in einem konkreten Einzelfall erfolgen. Die Warnung ist dennoch unmissverständlich.

An der Börse gerieten die Aktien von RWE heute unter Druck. Im DAX legten die zuletzt erholten Papiere den Rückwärtsgang ein. Das Kartellamt macht klar: Mehr Wettbewerb auf den Stromerzeugungsmärkten zahlt sich nachhaltig aus – insbesondere in Form niedrigerer Preise für Verbraucher.

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