Für freie Aktionäre von Covestro schließt sich das Kapitel Börse endgültig. Der neue Eigentümer XRG macht ernst und leitet die letzten Schritte für die komplette Übernahme ein. Während der Wechsel in ein niedrigeres Börsensegment bereits beantragt ist, steht nun die alles entscheidende Frage im Raum: Wie hoch fällt die finale Barabfindung beim Zwangsausschluss aus?

Die wichtigsten Fakten zur Lage:
* Beherrschung: XRG (ADNOC) hält mittlerweile rund 95,10 % der Anteile.
* Rückzug: Der Wechsel vom Prime Standard in den General Standard ist beschlossen.
* Finale: Das Verfahren zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre läuft.

Rückzug auf Raten

Der Vorstand hat am 22. Januar die Weichen für weniger Transparenz gestellt. Die Notierung im prestigeträchtigen Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse wird widerrufen. Künftig sollen die Aktien nur noch im kostengünstigeren General Standard gehandelt werden. Dieser Schritt ist nach Übernahmen üblich: Der neue Mehrheitseigner XRG will sich die strengen und teuren Berichtspflichten sparen, da der Streubesitz ohnehin kaum noch ins Gewicht fällt. Wirksam wird dieser Wechsel drei Monate nach der offiziellen Veröffentlichung durch die Börse.

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Zwangsausschluss ist beschlossene Sache

Viel relevanter für die verbliebenen Anleger ist jedoch der eingeleitete Squeeze-out. Mit einer Beteiligung von über 95 Prozent hat XRG die rechtliche Schwelle überschritten, um die restlichen Aktionäre gemäß § 327a Aktiengesetz gegen eine Barabfindung aus dem Unternehmen zu drängen.

Die Covestro-Aktie notiert derzeit bei 60,62 Euro und hat damit seit Jahresbeginn rund 8 Prozent an Wert eingebüßt. Der Abstand zum 52-Wochen-Hoch von 66,00 Euro, das erst Ende Dezember markiert wurde, deutet darauf hin, dass die erste Euphorie der Übernahme einer nüchternen Wartehaltung gewichen ist. Der Markt wartet nun auf das konkrete Angebot.

Operatives Geschäft läuft weiter

Trotz der gesellschaftsrechtlichen Umbauarbeiten steht das operative Geschäft nicht still. Unter der Regie aus Abu Dhabi treibt der Konzern seine Expansion voran:
* China: In Zhuhai startete kürzlich die Produktion in einer neuen Anlage für thermoplastische Polyurethane.
* Deutschland: In Brunsbüttel erfolgte der Spatenstich für eine innovative Wärmebatterie, was die technologische Ausrichtung des Konzerns unterstreicht.

Das alles geschieht jedoch bald weitgehend unter Ausschluss der breiten Öffentlichkeit. Für die Minderheitsaktionäre liegt der Ball nun im Feld der Bewertungsgutachter. Sobald die Höhe der Barabfindung festgelegt ist, muss die Hauptversammlung den formalen Beschluss fassen. Anleger, die jetzt noch investiert sind, spekulieren primär darauf, dass die Abfindung über dem aktuellen Kursniveau liegen wird.

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