Mit der Übernahme durch XRG ist bei Covestro die Phase als unabhängiger Börsenwert faktisch beendet. Jetzt folgen mit Squeeze-out und Segmentwechsel die rechtlichen Schritte, die den endgültigen Rückzug von der Frankfurter Börse vorbereiten. Für Minderheitsaktionäre rückt damit vor allem eine Frage in den Vordergrund: Zu welchen Konditionen werden sie abgefunden?

Squeeze-out: Minderheitsaktionäre sollen raus

XRG P.J.S.C. hat am 9. Januar 2026 formell den aktienrechtlichen Squeeze-out nach § 327a AktG eingeleitet. Über seine Tochter ADNOC International Germany Holding AG kommt der Konzern auf rund 95,10 % des Grundkapitals und erfüllt damit die gesetzliche Schwelle für den Hauptaktionär.

Die nächste zentrale Etappe ist die Hauptversammlung von Covestro. Dort soll der Übertragungsbeschluss gefasst werden, mit dem die Anteile der Minderheitsaktionäre auf XRG übergehen. Im Gegenzug ist eine Barabfindung vorgesehen, deren konkrete Höhe noch nicht feststeht. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben und ist für die verbleibenden Anleger der entscheidende finanzielle Parameter.

Der Zeitpunkt, zu dem der Squeeze-out tatsächlich wirksam wird, hängt von zwei Schritten ab:
- Beschluss der Hauptversammlung zum Übertrag der Aktien
- Eintragung dieses Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

Bis zu dieser Eintragung bleiben die Aktien regulär handelbar.

Wechsel in den General Standard

Parallel zum Squeeze-out bereitet Covestro den Rückzug aus dem Premium-Segment der Frankfurter Börse vor. Der Vorstand hat am 22. Januar 2026 beschlossen, den Widerruf der Zulassung zum Prime Standard zu beantragen und in den General Standard zu wechseln. Begründung: Die mit der Prime-Standard-Notierung verbundenen Zusatzanforderungen und Kosten sollen reduziert werden.

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Wichtig ist dabei die zeitliche Staffelung: Der Widerruf der Prime-Standard-Zulassung wird drei Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Entscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam. Die Notierung im regulierten Markt (General Standard) bleibt bestehen, allerdings mit geringeren Transparenz- und Berichtspflichten als im Prime Standard.

Für Anleger bedeutet das: Die Aktie bleibt zwar handelbar, wird aber künftig nur noch im General Standard gelistet sein – ein typischer Zwischenschritt im Vorfeld eines vollständigen Delistings nach einem Squeeze-out.

Hintergrund der XRG-Übernahme

Die jetzt laufenden Maßnahmen sind der Abschluss einer Transaktion, die im Dezember 2025 formal besiegelt wurde. Am 10. Dezember 2025 wurde die strategische Partnerschaft zwischen Covestro und XRG offiziell geschlossen. Teil des Pakets war eine Kapitalerhöhung von 1,17 Milliarden Euro, die zusätzliche Mittel für die Umsetzung der „Sustainable Future“-Strategie von Covestro bereitstellt.

Regulatorisch war der Weg bereits im November 2025 freigemacht worden. Damals erhielt die Übernahme die notwendigen Genehmigungen, darunter:
- die bedingte Freigabe durch die EU-Kommission
- die Freigabe im Rahmen der deutschen Investitionskontrolle

Damit lag der Fokus seit Dezember klar auf der technischen Umsetzung des Kontrollwechsels und der Vorbereitung des Börsenrückzugs.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Squeeze-out-Verfahren eingeleitet am: 9. Januar 2026
  • Anteil von XRG am Grundkapital: ca. 95,10 %
  • Antrag auf Segmentwechsel (Prime → General Standard): 22. Januar 2026
  • Übernahme offiziell abgeschlossen: 10. Dezember 2025
  • Umfang der Kapitalerhöhung: 1,17 Mrd. Euro

Kursseitig hat sich der Titel zuletzt nur moderat bewegt. Der aktuelle Kurs liegt mit 60,64 Euro leicht unter dem 50-Tage-Durchschnitt von 61,50 Euro und rund 8 % unter dem 52-Wochen-Hoch von 66,00 Euro. Damit spiegelt der Markt bereits eine gewisse Abschlagsdiskussion gegenüber möglichen Abfindungsniveaus wider, ohne dass es zu extremen Ausschlägen gekommen ist.

Fazit: Fokus auf Abfindung und Timing

Die Richtung ist klar: Covestro steuert auf den vollständigen Börsenabschied zu. Mit dem eingeleiteten Squeeze-out und dem geplanten Wechsel in den General Standard sind die zentralen Wegmarken gesetzt. Für Minderheitsaktionäre wird die noch festzulegende Barabfindung im Übertragungsbeschluss zum Dreh- und Angelpunkt. Solange der Beschluss nicht im Handelsregister eingetragen ist, bleiben die Aktien weiterhin im regulierten Markt handelbar – künftig jedoch nur noch unter den reduzierten Transparenzanforderungen des General Standard.

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