Bayer Aktie: Zwei Baustellen
Bayer liefert in der Onkologie neue, handfeste Studiendaten – und muss parallel in den USA weiter um einen milliardenschweren Glyphosat-Vergleich ringen. Genau dieser Spagat prägt die Lage: Fortschritte im Pharmageschäft auf der einen Seite, juristische Unsicherheit auf der anderen. Wie stark überlagert der Rechtskomplex die operativen Signale?
Onkologie: PEACE-3 verbessert Überleben
Im Zentrum steht die Phase-III-Studie PEACE-3. Dort wurde Xofigo (Radium-223-Dichlorid) in Kombination mit Enzalutamid bei Patienten mit metastasiertem, kastrationsresistentem Prostatakrebs und Knochenmetastasen untersucht. Das Ergebnis: Die Kombination senkt laut den vorgelegten Daten das Sterberisiko um 24% gegenüber einer Enzalutamid-Monotherapie.
Auch beim medianen Gesamtüberleben zeigt sich ein Plus. In der Kombination lag es bei 38,2 Monaten, in der Vergleichsgruppe bei 32,6 Monaten. Ergänzend verweisen die finalen Daten auf frühere Auswertungen zum radiologischen progressionsfreien Überleben (rPFS): 19,4 Monate versus 16,4 Monate.
Frühe Signale: 225Ac-PSMA-Trillium
Zusätzlich meldet Bayer erste Ergebnisse aus einer Phase-1-Studie zur zielgerichteten Alphatherapie 225Ac-PSMA-Trillium, die aus der Akquisition von Noria Therapeutics und PSMA Therapeutics hervorgegangen ist. Bei der empfohlenen Expansionsdosis wurde eine Krankheitskontrollrate von 83% dokumentiert. Eine dosislimitierende Toxizität trat in dieser Studienphase nicht auf.
Glyphosat: Anwälte wollen 60 Tage mehr
Während die klinische Seite Fortschritte zeigt, zieht sich die juristische Aufarbeitung in den USA weiter. Ein Zusammenschluss von 14 US-Kanzleien, die nach eigenen Angaben rund 20.000 Kläger vertreten, beantragte in Missouri die Intervention gegen den vorgeschlagenen Vergleich über 7,25 Mrd. US-Dollar.
Kern des Einwands: Der Deal bevorzuge berufliche Anwender (etwa Landwirte oder gewerbliche Landschaftsgärtner) gegenüber privaten Nutzern. Die Anwälte fordern deshalb 60 Tage Fristverlängerung für die vorläufige gerichtliche Genehmigung – auch mit Verweis auf den Umfang der Einigung und eine aus ihrer Sicht nötige breitere öffentliche Prüfung. Vorgesehen sind Einzelzahlungen von 10.000 bis 165.000 US-Dollar. Bayer strebt zugleich eine höchstrichterliche Klärung an und argumentiert, Bundesrecht schließe bestimmte Klagen wegen angeblich unzureichender Warnhinweise aus.
Zum Wochenschluss notierte die Aktie bei 41,75 Euro. Auf 7-Tage-Sicht steht ein Rückgang von 4,07%, während der Titel seit Jahresanfang mit +9,80% im Plus liegt. Auffällig: Der RSI (14 Tage) von 19,6 signalisiert kurzfristig eine stark überverkaufte Lage.
Im Fokus bleibt damit beides: belastbare Pipeline-Daten als operatives Signal – und der Zeitplan des US-Vergleichsverfahrens als entscheidender Hebel für die Planbarkeit der Rechtsrisiken, nachdem Klägeranwälte nun eine 60-tägige Verlängerung der Prüfungsfrist beantragt haben.
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