Der angekündigte 7,25-Milliarden-Dollar-Vergleich sollte den jahrelangen Glyphosat-Rechtsstreit endlich beenden. Doch die Erleichterung währte kurz: Klägeranwälte fordern eine 60-tägige Verschiebung der gerichtlichen Prüfung – sie hatten das 600-seitige Vertragswerk erst am Tag der Ankündigung erhalten. Zeitgleich steigt die Spannung vor der Bilanzvorlage am 4. März, die erstmals die volle finanzielle Tragweite offenlegen wird.

Erster organisierter Widerstand gegen Vergleichsplan

Am 17. Februar präsentierte Bayer ein langfristiges Entschädigungsprogramm mit einer Laufzeit von bis zu 21 Jahren. Das Modell soll aktuelle und zukünftige Roundup-Klagen wegen Non-Hodgkin-Lymphom-Erkrankungen über ein gemeinsames Antragsverfahren abwickeln – und damit einen Schlussstrich unter rund 65.000 offene Verfahren ziehen.

Anwaltskanzleien, die knapp 20.000 Kläger vertreten, machen dem Konzern nun einen Strich durch die Rechnung. Ihre Forderung nach mindestens 60 Tagen zusätzlicher Prüfzeit markiert den ersten größeren organisierten Widerstand gegen Bayers Befriedungsstrategie. Der Konzern kann sich vom Vergleich zurückziehen, falls sich zu viele Kläger gegen eine Teilnahme entscheiden.

Bilanz unter Druck: Rückstellungen steigen auf 11,8 Milliarden Euro

Die Vergleichsvereinbarungen hinterlassen deutliche Spuren. Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten klettern von 7,8 Milliarden Euro (September 2025) auf 11,8 Milliarden Euro – davon entfallen allein 9,6 Milliarden Euro auf Glyphosat.

Für 2026 rechnet Bayer mit litigationsbezogenen Auszahlungen von rund 5 Milliarden Euro. Die Folge: ein negativer Free Cashflow. Die Finanzierung läuft über eine Kreditlinie von 8 Milliarden US-Dollar sowie Anleihen und eigenkapitalähnliche Instrumente. Eine Kapitalerhöhung schloss der Konzern aus.

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Supreme Court als zweites Standbein

Parallel zum Vergleich setzt Bayer auf eine grundsätzliche Klärung vor dem Supreme Court. Im Fall Durnell prüft das Gericht, ob US-Bundesrecht Vorrang vor einzelstaatlichen Gesetzen hat. Ein positives Urteil würde vielen Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise die rechtliche Grundlage entziehen. Eine Entscheidung wird bis Juni erwartet. Der Vergleich fungiert als Sicherheitsnetz für Fälle, die nicht unter ein solches Urteil fallen würden.

Kursreaktion: Vom Jahreshoch zur Ernüchterung

Am Tag der Vergleichsankündigung schoss die Aktie um mehr als 7 Prozent nach oben und markierte bei 49,25 Euro ein Jahreshoch. Die Euphorie verflog schnell: Binnen fünf Tagen summierte sich das Minus auf rund 7 Prozent.

Am 4. März wird der Konzern die Geschäftszahlen 2025 und den Ausblick für 2026 vorlegen – ursprünglich für den 25. Februar geplant, aber verschoben, um die Vergleichsvereinbarungen einzuarbeiten. Anleger dürften besonders auf die Erläuterungen zum negativen Free Cashflow und zur strategischen Ausrichtung nach Bereinigung der Rechtsstreitigkeiten achten.

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