Bayer Aktie: Drei Baustellen
Bayer muss im März gleich mehrere Themen parallel sortieren: Ein US-Gericht gab dem geplanten Roundup-Sammelvergleich vorläufig grünes Licht, die Jahreszahlen 2025 zeigen trotz Zielerreichung einen hohen Nettoverlust – und in der Pipeline liefert ein MRT-Kontrastmittel neue Daten. Kann der Konzern damit endlich mehr Planungssicherheit gewinnen?
Roundup-Vergleich: Vorläufig genehmigt, aber noch nicht durch
Am 4. März erhielt Bayers vorgeschlagener Sammelvergleich zu Roundup-Klagen in den USA eine vorläufige Genehmigung durch den 22nd Judicial Circuit Court of Missouri. Der Vergleich hat ein Volumen von bis zu 7,25 Mrd. US-Dollar. Die Zahlungen sollen über bis zu 21 Jahre laufen, sinkend und gedeckelt. Genau das ist der Kern: Der Konzern würde seine Belastungen kalkulierbarer machen.
Entscheidend ist aber, dass der Vergleich noch Hürden hat. Betroffene der vorgeschlagenen Vergleichsklasse werden nun offiziell informiert und können bis zum 4. Juni Einwände einlegen oder aussteigen. Schon jetzt deuteten einzelne Mitglieder an, widersprechen zu wollen. Bayer kann die Vereinbarung zudem kündigen, falls zu wenige mitmachen – CEO Bill Anderson knüpfte die Tragfähigkeit an eine Teilnahmequote „sehr nah“ an 100 %.
Parallel dazu steht die nächste juristische Wegmarke im Kalender: Der US Supreme Court will die Argumente in der Roundup-Berufung am 27. April 2026 hören. Im Zentrum steht die Frage, ob Bundesrecht (FIFRA) Klagen auf Ebene der Bundesstaaten wegen fehlender Warnhinweise ausschließt. Als weiterer Termin ist der 9. Juli 2026 mit der Fairness-Anhörung genannt.
Zahlen 2025: Ziele erreicht, Rechtskosten drücken
Operativ erreichte Bayer 2025 seine Jahresziele: 45,6 Mrd. Euro Umsatz, 9,7 Mrd. Euro EBITDA vor Sonderposten und ein Core-EPS von 4,91 Euro. Gleichzeitig rutschte das Nettoeinkommen wegen hoher Rechtskosten auf –3,6 Mrd. Euro. Der Free Cashflow sank um ein Drittel auf 2,1 Mrd. Euro.
Bei der Verschuldung gab es 2025 zwar eine Entlastung: Die Nettofinanzverschuldung lag zum 31. Dezember bei 29,843 Mrd. Euro, rund 8,5 % weniger als Ende 2024. Treiber waren Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft sowie positive Währungseffekte.
In der Agrarsparte zeigte sich ein gemischtes Bild. Crop Science wuchs währungsbereinigt um 1,1 %, gestützt durch Mais-Saatgut und Traits (+13,2 %), unter anderem dank einer Lizenzvereinbarung mit Corteva. Dagegen fielen die Umsätze bei Sojabohnen- und Baumwollsaatgut, nachdem die Dicamba-Zulassung in den USA aufgehoben wurde.
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Ausblick 2026: Cashflow wird zum Knackpunkt
Für 2026 peilt Bayer beim EBITDA vor Sonderposten 9,1 bis 9,6 Mrd. Euro an – das obere Ende liegt unter der im Quelltext genannten mittleren Analystenschätzung von 9,67 Mrd. Euro. Beim Umsatz nennt der Konzern 44 bis 46 Mrd. Euro.
Der belastendere Punkt ist der freie Cashflow: Bayer rechnet 2026 mit –1,5 bis –2,5 Mrd. Euro. In dieser Erwartung sind Auszahlungen für Rechtsstreitigkeiten von rund 5 Mrd. Euro enthalten. Entsprechend soll die Nettofinanzverschuldung bis Jahresende wieder auf 32 bis 33 Mrd. Euro steigen.
Am Markt spiegelt sich dieser Druck zuletzt im Kursbild: Die Aktie notiert heute bei 35,35 Euro (–2,94%) und liegt auf 30-Tage-Sicht 22,5 % im Minus. Der RSI von 19,6 signalisiert zudem eine stark überverkaufte Lage.
Pipeline: Gadoquatrane liefert Phase-III-Signale
Neben den Rechts- und Finanzthemen präsentierte Bayer auf dem Europäischen Radiologiekongress (ECR) in Wien neue Phase-III-Subgruppenanalysen zu Gadoquatrane, einem niedrig dosierten, makrozyklischen gadolinium-basierten Kontrastmittel für die MRT. Gezeigt wurden Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit unter anderem in abdominaler und kardialer MRT sowie in der Magnetresonanzangiographie.
Laut den vorgestellten Ergebnissen erreichte Gadoquatrane eine ähnliche Wirksamkeit und Sicherheit im Vergleich zu anderen Kontrastmitteln – bei einer 60% niedrigeren Gadolinium-Dosis. Zulassungsanträge werden derzeit in Japan, der EU und weiteren Ländern geprüft.
Zum nächsten festen Termin: Den nächsten Quartalsbericht will Bayer am 12. Mai 2026 vorlegen. Bis dahin bleibt die Gemengelage klar umrissen: Der Vergleich muss durch die anstehenden Fristen und Anhörungen, während der Ausblick 2026 vor allem über Cashflow und Rechtszahlungen definiert wird.
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