28.11.2024 | 20:49
Autor: red
Instandsetzungen bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, müssen auf 15 Jahre verteilt werden; eine Sofortabsetzung ist bei Überlassung an eigene Arbeitnehmer möglich.
Betriebsgebäude, die zu Wohnzwecken verwendet werden, können nur mit 1,5 % p.a. abgeschrieben werden, außer die Errichtung erfolgte vor 1915 – dann AfA von 2 % p.a.
Erhalten Sie Ihr Gebäude laufend durch kleinere, sofort absetzbare Reparaturen in einem guten Zustand, so vermeiden Sie die zwingende steuerliche Verteilung auf 15 Jahre und können jährlich Steuer sparen.
„Mehr Tipps und Strategien für effektives Steuer Sparen in Österreich“
Erhalten Sie eine wöchentliche Zusammenfassung der meistgelesenen Artikel auf Börse Express und schaffen Sie sich somit einen allumfassenden Überblick über die Geschehnisse der letzten Woche.
Mehr InformationenEin Mehrwert für alle Börsen- und Finanzexperten: Unsere Experten bereiten täglich aktuelle News und Infos aus der Finanzwelt auf, analysieren die neuesten Aktienkurse und bieten wertvolle Handlungsempfehlungen.
Anzeigen
Boerse-Express
Alle Kursinformationen sind nach den Bestimmungen der jeweiligen Börse verzögert.
Versicherungsrechner Österreich