Rückschlag für ParTec im juristischen Kräftemessen mit dem Chip-Giganten NVIDIA. Das Europäische Einheitliche Patentgericht in München wies gestern eine Patentverletzungsklage des Spezialisten für Hochleistungsrechner in erster Instanz ab. Doch das Urteil enthält eine entscheidende Nuance, die das Unternehmen als strategischen Teilerfolg wertet.

Gericht bestätigt Patentgültigkeit

Zwar stellte das Gericht fest, dass NVIDIA durch die Nutzung seiner aktuellen Technologie das Patent EP 3 743 812 B1 nicht verletzt, da die geforderten Qualitätskriterien nicht erreicht würden. Gleichzeitig bestätigten die Richter jedoch die grundsätzliche Gültigkeit dieses Patents. Da die Technologie als wesentlicher Baustein für effiziente KI-Supercomputer gilt, sieht ParTec darin eine Bestätigung der eigenen Innovationskraft und eine Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber der Branche.

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Wie wirkt sich diese Entscheidung auf den weiteren Prozessverlauf aus? ParTec und der Mitkläger BF exaQC kündigten umgehend an, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen. Das Management wertet die Bestätigung der Schutzrechte als Signal, dass die technologische Basis des Unternehmens rechtlich Bestand hat, auch wenn die konkrete Anwendung durch NVIDIA im vorliegenden Fall nicht als Verletzung gewertet wurde.

Fokus auf neue Chip-Generationen

In der nächsten Instanz will ParTec den Fokus schärfen. Das Unternehmen plant, insbesondere die neueren NVIDIA-Produktlinien Blackwell und Vera Rubin einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Hier vermuten die Münchner eine deutlichere Überschneidung mit ihren patentierten Architekturen.

Parallel dazu bleibt ein zweites Patentverletzungsverfahren bezüglich des Patents EP 3 614 263 weiterhin anhängig. Mit dem Gang in die Berufung zielt ParTec darauf ab, die technische Beweisführung zu vertiefen. Die Bestätigung der Patentgültigkeit bildet hierfür das Fundament, während die rechtliche Klärung bezüglich der neuesten Chip-Generationen nun den Kern der weiteren Auseinandersetzung bilden wird.

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