Die EU-Kommission hat Meta zu einem weitreichenden Kurswechsel gezwungen. Ab Januar 2026 müssen Facebook- und Instagram-Nutzer in Europa erstmals selbst entscheiden können, wie viele ihrer persönlichen Daten für Werbezwecke verwendet werden. Die Brüsseler Behörde verkündete am Montag, Meta habe sich nach intensiven Gesprächen zu dieser Änderung verpflichtet.

Strafen als Druckmittel

Der Schritt folgt auf eine empfindliche Geldbuße von 200 Millionen Euro, die die EU-Kommission im April gegen Meta verhängte. Der Vorwurf: Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA). Meta habe Verbrauchern nicht ausreichend Wahlmöglichkeiten geboten, einen Dienst mit reduzierten Datenmengen zu nutzen. Die Kommission hatte bereits im November 2023 Metas "Consent-or-pay"-Modell als unzureichend eingestuft – Nutzer konnten damals nur zwischen personalisierter Werbung oder einem kostenpflichtigen Abo wählen.

Zwei Optionen statt Schwarz-Weiß

Konkret erhalten EU-Nutzer künftig zwei Auswahlmöglichkeiten: Entweder stimmen sie der vollständigen Datennutzung für personalisierte Werbung zu, oder sie teilen nur eine begrenzte Datenmenge und bekommen dafür weniger personalisierte Anzeigen. Meta will die Formulierung, das Design und die Transparenz der Zustimmungsanfragen überarbeiten, um die EU-Vertreter von der DMA-Konformität zu überzeugen.

Ein Meta-Sprecher betonte die wirtschaftliche Bedeutung personalisierter Werbung: "Im vergangenen Jahr waren Meta-Anzeigen mit einer Wirtschaftsaktivität von 213 Milliarden Euro verbunden und sicherten 1,44 Millionen Arbeitsplätze in der gesamten EU." Bereits im November 2024 hatte Meta eine erste Version weniger personalisierter Werbung eingeführt – diese wird derzeit von der EU geprüft.

Kursverluste zum Wochenauftakt

Die Börse reagierte verhalten auf die Nachricht. Die Meta-Aktie verlor im vorbörslichen US-Handel zeitweise 0,45 Prozent auf 670,42 Dollar. Das Verfahren der EU-Kommission ist trotz Metas Zusage noch nicht abgeschlossen – nach der Umsetzung im Januar 2026 will die Behörde Feedback von Meta und anderen Stakeholdern einholen und die Maßnahmen erneut bewerten.

Der DMA verlangt von als "Gatekeeper" eingestuften Großkonzernen, Nutzern eine gleichwertige Alternative anzubieten, wenn diese ihre Daten nicht plattformübergreifend zusammenführen lassen wollen. Meta bleibt damit unter verschärfter Beobachtung – weitere Strafen bei Nichteinhaltung der EU-Vorgaben sind nicht ausgeschlossen.

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