Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt heute über eine brisante Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz. Die Umweltschützer fordern ein gerichtlich angeordnetes Verkaufsverbot für Verbrenner-Neuwagen ab November 2030. Eine Entscheidung soll am 23. März fallen.

Klage stützt sich auf Karlsruher Klimabeschluss

Die drei DUH-Geschäftsführer berufen sich auf ihr im Grundgesetz verankertes Persönlichkeitsrecht. Ihre Argumentation: BMW und Mercedes verbrauchten heute einen zu großen Teil des CO2-Budgets. Dadurch werde künftig der politische Handlungsspielraum eingeschränkt – es blieben nur noch drastische Maßnahmen, die wiederum ihre Freiheitsrechte beschneiden würden.

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Die rechtliche Grundlage liefert ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2021. Damals forderten die Richter Nachbesserungen am Klimaschutzgesetz, weil hohe Emissionslasten auf Zeiträume nach 2030 verschoben würden. Der entscheidende Unterschied: Während es 2021 um staatliche Pflichten ging, steht nun die Frage im Raum, ob Großemittenten auch über gesetzliche Vorgaben hinaus zur Verantwortung gezogen werden können.

Autobauer: Klimapolitik gehört ins Parlament

BMW weist die Vorwürfe zurück. "Die Kläger meinen, sie sind schlauer als der Gesetzgeber", konterte BMW-Anwalt Reiner Hall in Karlsruhe. Nur der demokratisch legitimierte Gesetzgeber könne die notwendige Interessenabwägung vornehmen. Dabei müsse Klimaschutz nicht zwingend über allem stehen.

Das Münchner Unternehmen argumentiert, das Pariser Klimaabkommen lege keine rechtlich verbindlichen CO2-Budgets für einzelne Firmen fest. Die Auseinandersetzung über Klimaziele gehöre in den Plenarsaal, nicht in den Gerichtssaal. "Hier geht es auch um die Rechtssicherheit der in Deutschland tätigen Unternehmen", erklärte ein BMW-Sprecher nach der Verhandlung.

Mercedes-Benz schlug in die gleiche Kerbe: Gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung. Nur parlamentarisch beschlossene Maßnahmen könnten einen verlässlichen Rahmen bilden.

Politischer Rückenwind für die Hersteller?

DUH-Anwalt Matthias Siegmann sieht die Klage vor einem veränderten politischen Hintergrund: "Das Pendel in der Politik schwingt zurück vom Klimaschutz." Er verwies auf geplante Aufweichungen beim Verbrenner-Aus und angekündigte Änderungen am Heizungsgesetz. Solange der Gesetzgeber seinen Auftrag nicht wahrnehme, müsse dieser gerichtlich durchgesetzt werden können.

Tatsächlich hat die EU-Kommission Ende 2025 von ihren ursprünglichen Plänen Abstand genommen. Das für 2035 vorgesehene faktische Ende von Benzin- und Dieselmotoren soll nun Aufweichungen und Ausnahmen erhalten.

In den Vorinstanzen scheiterte die DUH bereits – sowohl die Landgerichte München und Stuttgart als auch die Oberlandesgerichte wiesen die Klagen ab. Der BGH ließ die Revisionen jedoch zu, um die grundlegenden Rechtsfragen zu klären. Bei einer Niederlage behält sich die Umwelthilfe den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor.

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