Beyond Meat sieht sich derzeit Sammelklagen von Aktionären ausgesetzt. Der Vorwurf: Das Unternehmen soll Anleger mit Aussagen zur Werthaltigkeit bestimmter Vermögenswerte in die Irre geführt haben. Im Zentrum steht eine größere, nicht zahlungswirksame Wertminderung, die Ende vergangenen Jahres offiziell in den Zahlen auftauchte.

Worum es konkret geht:
- Mehrere Sammelklagen im Namen von Investoren wurden eingereicht
- Kernvorwurf: Buchwerte bestimmter langfristiger Vermögenswerte sollen über dem beizulegenden Zeitwert gelegen haben
- Strittiger Effekt: eine Wertminderung von 77,4 Mio. US-Dollar (non-cash)
- Betroffener Zeitraum: Käufe zwischen 27. Februar 2025 und 11. November 2025
- Frist: Antrag auf „Lead Plaintiff“-Status bis 24. März 2026

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Streitpunkt: Wertminderung zu spät thematisiert?

Laut den Klageschriften habe Beyond Meat nicht offengelegt, dass der Bilanzwert einiger langfristiger Vermögenswerte über deren tatsächlichem Wert gelegen habe. Genau daraus, so die Darstellung der Kläger, sei absehbar gewesen, dass eine größere Abschreibung wahrscheinlich wird. Öffentliche Aussagen im betroffenen Zeitraum seien deshalb „wesentlich falsch und irreführend“ gewesen, weil sie das bevorstehende Bewertungsproblem nicht ausreichend berücksichtigt hätten.

Für wen gilt das? Die Klagen beziehen sich auf Investoren, die zwischen Ende Februar 2025 und Mitte November 2025 Wertpapiere des Unternehmens gekauft haben.

Der Ablauf der Veröffentlichungen

Die Thematik wurde in den letzten Monaten des vergangenen Jahres konkret. Zunächst informierte Beyond Meat am 24. Oktober 2025, es sei mit einer „wesentlichen“ nicht zahlungswirksamen Wertminderung auf bestimmte Vermögenswerte zu rechnen – ohne eine Zahl zu nennen.

Kurz darauf, Anfang November, meldete das Unternehmen eine Verschiebung der Veröffentlichung der Ergebnisse für das dritte Quartal. Begründung: Man brauche mehr Zeit, um den Umfang der Abschreibung zu bewerten.

Am 10. November 2025 folgte dann die offizielle Vorlage der Q3-Zahlen – inklusive einer non-cash Wertminderung von 77,4 Mio. US-Dollar auf bestimmte langfristige Vermögenswerte.

Branche unter Druck, Frist läuft

Die rechtlichen Auseinandersetzungen fallen in eine Phase, in der die Branche für pflanzenbasierte Fleischalternativen mit nachlassendem Wachstum zu kämpfen hat. Als Gründe nennt der Quelltext unter anderem veränderte Konsumentennachfrage sowie Diskussionen über Preis und Verarbeitung mancher Produkte.

Parallel dazu hat Beyond Meat zuletzt eine Ausweitung des Angebots angekündigt: mit „Beyond Immerse“, einer Reihe von Protein-Getränken.

Konkret wichtig für betroffene Anleger: Wer im genannten Zeitraum gekauft hat, kann bis 24. März 2026 beantragen, als federführender Kläger („Lead Plaintiff“) in dem Verfahren eingesetzt zu werden.

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