Jahrelang lasteten die Glyphosat-Klagen wie ein Damoklesschwert über Bayer. Nun kommt überraschend Rückendeckung aus Washington: Die Trump-Administration stellt sich im Roundup-Rechtsstreit demonstrativ hinter den Leverkusener Konzern. US-Solicitor General D. John Sauer empfiehlt dem Supreme Court, bundesrechtliche Regeln über einzelstaatliche Klagen zu stellen. Könnte das die lang ersehnte Wende im milliardenschweren Glyphosat-Desaster bedeuten?

Washington stärkt Bayer den Rücken

Die Stellungnahme des Solicitor General hat Gewicht. Sauer argumentiert in seiner Eingabe beim Supreme Court klar: Wenn die US-Umweltbehörde EPA wissenschaftlich fundiert feststellt, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend ist und Roundup-Etiketten ohne Krebswarnungen genehmigt, dann sollten einzelstaatliche Geschworenengerichte diese Entscheidungen nicht unterlaufen dürfen.

Die Kernbotschaft aus Washington:

  • EPA-Bewertungen basieren auf wissenschaftlichen Standards
  • Bundesrecht sollte Vorrang vor einzelstaatlichen Klagen haben
  • Lokale Gerichte sollten Behörden-Expertise nicht infrage stellen

Für Bayer bedeutet das: Die seit der Monsanto-Übernahme 2018 anhaltende Klagewelle könnte endlich eindämmbar werden.

Börse feiert die Wende

Die Reaktion der Anleger ließ nicht auf sich warten. Die Aktie schoss am Dienstagmorgen um über 11 Prozent nach oben und markierte damit den höchsten Stand seit fast zwei Jahren. JPMorgan-Analysten bewerten die Empfehlung als wichtigen Schritt zur Lösung des Rechtsstreits.

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Im Fokus: Die enormen Rückstellungen von 7,6 Milliarden US-Dollar, die Bayer Ende September für Glyphosat-Risiken in den Büchern hatte. Eine Reduzierung dieser Belastung rückt näher – und würde dem Konzern dringend benötigte finanzielle Luft verschaffen.

67.000 Klagen und 10 Milliarden Dollar Vergleiche

Die Dimension des Problems bleibt gigantisch:

  • Über 67.000 anhängige Klagen in US-Gerichten
  • Bereits rund 10 Milliarden Dollar für Vergleiche gezahlt
  • Monsanto-Übernahme kostete 63 Milliarden Dollar – und brachte die Rechtsrisiken mit
  • Ziel: Signifikante Eindämmung bis Ende 2026

CEO Bill Anderson zeigt sich optimistisch. Die Unterstützung der US-Regierung sei ein wichtiger Schritt und bringe auch US-Farmern die benötigte regulatorische Klarheit.

Supreme Court entscheidet über Preemption

Im Zentrum steht das Preemption-Prinzip: Darf bundesstaatliches Recht einzelstaatliche Anforderungen überstimmen? Der konkrete Fall betrifft einen Kläger aus Missouri, der seine Non-Hodgkin-Lymphom-Erkrankung auf Roundup zurückführt. Ein Geschworenengericht verurteilte Bayer zu 1,25 Millionen Dollar Schadenersatz.

Bayers Argument: Wenn die EPA bestimmte Warnhinweise vorschreibt – oder eben gerade nicht vorschreibt – dürfen einzelne Bundesstaaten keine abweichenden Kennzeichnungspflichten fordern. Der Supreme Court wird voraussichtlich nächstes Jahr entscheiden.

Prozessbilanz bleibt gemischt

Trotz jüngster Erfolge vor Gericht zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Bayer gewann zuletzt mehrere Verfahren, kassierte im März jedoch auch ein vernichtendes 2,1-Milliarden-Dollar-Urteil in Georgia. Vier Fälle legte der Konzern im November durch Vergleiche bei.

Der Pharmakonzern prüft bereits den kompletten Rückzug von Roundup aus dem US-Verbrauchermarkt. In Consumer-Produkten wurde Glyphosat bereits ersetzt. Doch die juristische Schlacht ist noch lange nicht geschlagen – auch wenn die Unterstützung aus Washington jetzt neuen Optimismus weckt.

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