Der Rechtsstreit hing wie eine dunkle Wolke über XRP – trotz des SEC-Vergleichs im Sommer 2025. Jetzt hat ein US-Berufungsgericht diese letzte offene Baustelle geschlossen. Und genau das könnte für einige institutionelle Investoren der entscheidende Unterschied sein.

Gericht zieht Schlussstrich

Am 27. Januar hat das US-Berufungsgericht des Ninth Circuit die Abweisung der Sammelklage Sostack v. Ripple Labs bestätigt. Kernpunkt: Die Vorwürfe zu nicht registrierten Wertpapierverkäufen seien verjährt, weil XRP bereits ab 2013 öffentlich angeboten worden sei.

Wichtig ist dabei auch, was das Gericht nicht mitgemacht hat: Die Kläger argumentierten, Ausschüttungen aus 2017 seien als „neues Angebot“ zu werten. Diese Sichtweise wurde verworfen. Unterm Strich bedeutet das: Ein weiterer juristischer Unsicherheitsfaktor rund um den Sekundärmarkt-Status von XRP fällt weg – ein Thema, das gerade für größere Adressen oft entscheidend ist.

ETF-Zuflüsse trotz Gegenwind

Während der Kurs zuletzt korrigierte, zeigte der Bitwise XRP ETF (aktiv seit Ende 2025) laut den im Quelltext genannten Daten eine auffällige Stabilität bei den Kapitalflüssen. Für den 16. Januar werden Nettozuflüsse von rund 7,16 Mio. US-Dollar genannt, zudem blieb die Aktivität bis Ende Januar positiv.

Das ist insofern bemerkenswert, weil sich hier Kursentwicklung und Kapitalflüsse auseinander bewegen: Trotz schwächerer Notierungen floss Geld in das Produkt. Was heißt das konkret? Zumindest deutet es darauf hin, dass Teile des Marktes Rücksetzer eher als Gelegenheit sehen – gestützt auf die gewachsene regulatorische Klarheit.

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Auch am Kursbild lässt sich der Druck ablesen: XRP notiert heute bei 1,75 USD und markiert damit das 52‑Wochen-Tief.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Sammelklage endgültig abgewiesen (Verjährung, Bezug auf öffentliches Angebot ab 2013)
- Argument „neues Angebot“ durch 2017er-Distributionen wurde zurückgewiesen
- Bitwise XRP ETF mit gemeldeten Zuflüssen auch während der Korrektur (u. a. +7,16 Mio. USD am 16. Januar)

Mehr Nutzung durch RLUSD

Neben der Rechtslage spielt auch die Nutzung des Netzwerks eine Rolle. Der Stablecoin RLUSD, offiziell gestartet im Dezember 2024, wird laut Quelltext zunehmend Teil der Settlement-Infrastruktur auf dem XRP Ledger. Die Idee: XRP liefert Liquidität, RLUSD bringt Stabilität in Transaktionen – besonders für grenzüberschreitende Zahlungsströme, bei denen Volatilität ein echtes operatives Risiko sein kann.

Die Integration fiel demnach mit steigender Aktivität im Netzwerk zusammen. On-Chain-Daten (ohne konkrete Zahlen im Quelltext) sprechen dafür, dass das „Doppel-System“ aus XRP und RLUSD mehr organisches Volumen erzeugt und Einnahmen im Netzwerk weniger stark von reiner Spekulation abhängen könnten.

Was im Februar zählt

Mit Blick auf den Februar richten sich die Erwartungen laut Quelltext auf drei Treiber: technische Marken, die Beständigkeit der ETF-Zuflüsse und mögliche letzte Verfahrensschritte oder Signale der US-Aufseher – etwa auch im Umfeld der Stablecoin-Regulierung. Besonders greifbar ist dabei eine Marke: Schafft XRP die Rückkehr über 2,00 US-Dollar, wäre das aus Sicht vieler Trader ein mögliches Signal, dass die Januar-Korrektur an Schwung verliert.

Klar ist: Nach dem Urteil ist ein zentrales zivilrechtliches Risiko aus dem Markt. Wenn ETF-Zuflüsse stabil bleiben und RLUSD die Nutzung weiter stützt, startet XRP in den Februar mit deutlich robusterer „Infrastruktur“ aus Rechtssicherheit und Markt-Zugang als noch vor einigen Monaten.

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