Vonovia Aktie: Analysten kappen Ziele
Vonovia sendet zum Wochenausklang gemischte Signale an die Märkte. Während ein frisches BGH-Urteil die Rechtsposition des Konzerns stärkt und die Kapitalstruktur angepasst wurde, sorgen revidierte Kursziele für leichten Gegenwind. Investoren wägen derzeit ab, ob die operative Stabilität die vorsichtigeren Töne der Experten aufwiegen kann.
Die Fakten im Überblick:
- Analysten-Votum: Berenberg senkt Kursziel auf 38 Euro.
- Rechtssicherheit: BGH verbietet gewinnorientierte Untervermietung ohne Erlaubnis.
- Kapitalstruktur: Gesamtzahl der Stimmrechte steigt auf rund 848,26 Millionen.
- Ausblick: Q4-Zahlen folgen am 19. März 2026.
Gegenwind von der Analystenseite
Trotz einer grundsätzlich positiven Haltung mehren sich die vorsichtigen Stimmen bezüglich des Kurspotenzials. Die Privatbank Berenberg bestätigte zwar ihre generelle Kaufempfehlung ("Buy"), korrigierte das Kursziel jedoch von 41 auf 38 Euro nach unten. Dieser Schritt folgt einer ähnlichen Anpassung durch Goldman Sachs, die ihr Ziel kürzlich auf 36,60 Euro reduzierte.
Diese Zurückhaltung spiegelt sich im Chartbild wider. Zwar liegt die Aktie seit Jahresbeginn mit 2,83 Prozent leicht im Plus, doch auf Sicht von zwölf Monaten steht ein Minus von über 15 Prozent zu Buche. Aktuell notiert das Papier bei 24,74 Euro und sucht nach einer nachhaltigen Bodenbildung oberhalb des 52-Wochen-Tiefs von 23,67 Euro. Der Abstand zum 200-Tage-Durchschnitt beträgt derzeit gut 8 Prozent, was den mittelfristigen Abwärtstrend unterstreicht.
Stimmrechte und Rückendeckung aus Karlsruhe
Parallel zur Bewertungslage schafft Vonovia Transparenz bei der Kapitalstruktur. Der Konzern gab bekannt, dass sich die Gesamtzahl der Stimmrechte per Ende Januar auf 848.258.812 beläuft. Hintergrund ist die Ausgabe von Bezugsaktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung – ein technischer Vorgang, der oft zur Bedienung von Wandelanleihen oder Optionsprogrammen dient.
Fundamental bedeutsamer für das operative Geschäft dürfte jedoch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sein. Die Richter entschieden am 28. Januar, dass Mieter ihre Wohnungen nicht ohne Erlaubnis gewinnbringend untervermieten dürfen. Für Großvermieter wie Vonovia bedeutet dies eine erhebliche Stärkung der Kontrolle über den eigenen Bestand und mehr Rechtssicherheit im Vertragsmanagement.
Entscheidend für die weitere Kursentwicklung werden nun die konkreten Geschäftszahlen sein. Am 19. März 2026 legt Vonovia die Ergebnisse für das vierte Quartal sowie die vorläufigen Jahreszahlen vor. Erst dann wird sich zeigen, ob die operative Entwicklung stark genug ist, um die reduzierten Kursziele der Analysten Lügen zu strafen.
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