Tesla provoziert Verwirrung um FSD-Start: Der US-Autohersteller Tesla hat am Wochenende mit einer verfrühten und irreführenden Ankündigung zur Einführung seines fortgeschrittenen Fahrassistenzsystems Full Self Driving Supervised (FSD) in der EU für Aufregung gesorgt. Über den offiziellen X-Account (ehemals Twitter) wurde verkündet, dass Tesla eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen niederländischen Zulassungsbehörde RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer) anstrebe, die angeblich für Februar 2026 zugesagt sei. Die Nachricht enthielt sogar eine Aufforderung an die Community, der Behörde für diese Zusage persönlich zu danken. Das sorgte bei vielen Tesla-Fahrern, die sehnsüchtig auf die Technologie warten, für einen großen Hoffnungsschimmer.

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RDW tritt auf die Euphorie-Bremse

Die Reaktion der niederländischen Behörde RDW folgte prompt und dämpfte die Euphorie radikal. Die RDW, die für die Typenzulassung von Fahrzeugen in der gesamten EU verantwortlich ist, stellte klar, dass die Genehmigung keineswegs erteilt sei. Sie ließ sogar völlig offen, ob die Zulassung für das FSD Supervised-System überhaupt erteilt werden kann. Die Verwirrung entsteht, weil Tesla gerne Fakten schafft und die Genehmigung der Behörde als bereits erfolgt darstellt, während die RDW den Prozess als laufend und ergebnisoffen betrachtet. Die strenge EU-Regulierung und die Haftungsfragen sind dabei die zentralen Knackpunkte, die noch nicht gelöst sind.

Der große Rückstand der EU-Fahrer

Die Situation verdeutlicht den massiven technologischen Rückstand, den die EU-Fahrer von Tesla im Vergleich zu ihren Pendants in den USA, Australien oder Südkorea hinnehmen müssen. Während dort die wesentlich leistungsfähigere FSD-Software bereits freigeschaltet ist, müssen sich europäische Kunden mit der Basisfunktion „Autopilot“ begnügen. Tesla hat in den letzten Monaten den Fokus vollständig auf die Weiterentwicklung von FSD verlagert und den Autopiloten vernachlässigt. Obwohl Tesla FSD intern bereits auf über einer Million Kilometern in 17 EU-Ländern getestet hat, verhindert die behördliche Hürde, dass diese Technologie den Kunden zugutekommt.

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