Oberbank-Aktie: Bestandsprovisionen fließen zurück an Anleger!

Wenn ein Geldhaus wie die Oberbank Kunden einen Fonds vermittelt, lohnt sich das auch für die Bank selbst. Jene erhält dann sogenannte Bestandsprovisionen, woran auch erst einmal nichts Verwerfliches ist. Nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wäre der Anbieter aber verpflichtet dazu, solche Einnahmen transparent zu machen. Genau das war bei der Oberbank in der Vergangenheit wohl nicht immer der Fall.
Zwar sieht das Unternehmen die Angelgenheit grundsätzlich etwas anders. Dennoch gab man dem Druck des VKI nun nach. Wie auf der Webseite der Wiener Börse zu lesen ist, kündigte die Oberbank die Rückzahlung nicht offengelegter Bestandsprovisionen an. Anspruch darauf haben grundsätzlich alle Kunden, die sich bis einschließlich 31. Januar 2017 ein Fondsprodukt vermitteln ließen.
Betroffene Anleger müssen handeln
Automatisch kommt die Rückzahlung allerdings nicht aufs Konto. Eingerichtet hat der VKI zunächst eine Sammelaktion. Unter www.vki.at/kick-back-2025 können sich Betroffene bis zum 15. Dezember anmelden. Im Anschluss soll es individuelle Rückerstattungsangebote geben. Wie hoch jene ausfallen könnten, ist stark vom Einzelfall abhängig. Wer allerdings zum Beispiel vierstellige Beträge in Fonds gesteckt hat und diese über mehrere Jahre hielt, könnte durchaus einen dreistelligen Betrag einfahren.
Es dürfte sich daher lohnen, das Ganze in Anspruch zu nehmen, sofern de Voraussetzungen erfüllt sind. Der VKI konnte solche Lösung in dr Vergangenheit schon häufiger auf die Beine stellen. Aktuell läuft laut Webseite auch noch eine Sammelaktion für Kunden der Raiffeisen Bank International.
Oberbank: Verschmerzbar
Die Oberbank wählt einen versöhnlichen Ausweg, ohne dabei ein Schuldeingeständis oder Ähnliches abzugeben. Das Institut vertrat stets die Ansicht, nichts Falsches gemacht zu haben, da die Rechtslage zum damaligen Zeitpunkt nicht eindeutig gewesen sei. Über die Existenz von Provisionen seien die Kunden grundsätzlich informiert gewesen, nur nicht über die genaue Höhe. Der nun getroffene Vergleich ist auch aus Anlegersicht verschmerzbar.
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