EQS-HV: Telekom Austria AG: Einberufung zur Hauptversammlung und Tagesordnung
28.04.2025 | 11:24
EQS-News: Telekom Austria AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Telekom Austria AG: Einberufung zur Hauptversammlung und Tagesordnung
28.04.2025 / 11:23 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 3. Juni 2025
Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT0000720008
Wir laden unsere Aktionär:innen zu der am Dienstag, 3. Juni 2025, um 10:00
Uhr MESZ, am Sitz der Gesellschaft, Lassallestraße 9, 1020 Wien,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Am Tag der Hauptversammlung kann die Präsentation der Tagesordnungspunkte
ab 10:00 Uhr MESZ bis zur Generaldebatte im Livestream unter www.a1.group
verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der Hauptversammlung ab ca.
17:00 Uhr MESZ auf unserer Website zur Verfügung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des
Vorstands, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht inklusive
Nachhaltigkeitserklärung sowie des Corporate Governance Berichts, des
Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2024
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2024.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. Wahl des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers des
Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
Informationen für unsere Aktionär:innen
Spätestens ab 13. Mai 2025 (21 Tage vor der Hauptversammlung) stehen unter
https://www.a1.group zur Verfügung:
• Konzernabschluss 2024 und Konzernlagebericht 2024 und
Nachhaltigkeitserklärung;
• Jahresabschluss 2024 und Lagebericht 2024;
• Konsolidierter Corporate Governance Bericht 2024;
• Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
• Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024;
• Vollständiger Text dieser Einberufung;
• Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
• Erklärungen der Kandidat:innen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß
§ 87 Abs 2 AktG;
• Vergütungsbericht 2024;
• Vollmachts- und Widerrufsformulare.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
Aktionär:innen, deren Anteile gemeinsam 5 % des Grundkapitals erreichen,
können verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung (beides in Deutsch erforderlich) beiliegen; bei
Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der schriftliche und
unterschriebene Antrag muss bis 13. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ (21. Tag vor
der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor
Relations, 1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die
Antragsteller:innen müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung
durchgehend Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag
mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.
Beschlussvorschläge:
Bis zum Ende des 22. Mai 2025 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht
werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9
49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an
hauptversammlung.2025@a1.group) zu senden.
Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang
veröffentlichen, außer wenn
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG
fehlt;
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde;
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag
bereits veröffentlicht wurde;
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder
5. die Aktionär:innen zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung
nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000
Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der eben genannten
Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionär:innen Beschlussvorschläge
zum selben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und
ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt
Begründungen sind in deutscher Sprache zu übermitteln.
Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei
Beschlussvorschlägen:
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionär:innen eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des
depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage
sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur gemeinsam
den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % bzw. 1 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Antragsrecht:
Jede:r Aktionär:in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der
gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht
wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als
Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines
Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß
§ 87 Abs 2 AktG voraus.
Auskunftsrecht:
In der Hauptversammlung wird jedem/jeder Aktionär:in auf Verlangen
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des
Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die
Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen
Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Teilnahme & Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter:
Zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
24. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag) Aktionär:in ist und dies
der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels
Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei
der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am
28. Mai 2025 endet.
Die Depotbestätigungen sind
i. in Textform, die die Satzung gem. § 16 Abs 2 genügen lässt
per Fax: +43 (0)1 8900 500 50, oder
per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als
PDF),
ii. in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder
Boten an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Betreff: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60,
Österreich, oder
per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599), wobei
unbedingt die ISIN AT0000720008 im Text anzugeben ist,
an die Gesellschaft zu senden.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:
1. den/die Aussteller:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z. B.
BIC);
2. den /die Aktionär:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen
Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die
juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des / der Aktionär:in; die ISIN AT0000720008;
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, das ist der 24. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, bezieht.
Aktionär:innen können Vertreter:innen bestellen. Die Vollmacht oder deren
Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Betreff: Telekom Austria HV, 8242
St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich), per Fax (+43 (0)1 8900 500
50) oder per E-Mail (anmeldung.telekom@hauptversammlung.at; gescannt als
PDF angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf können auch
per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598
(alternativ 599); wobei unbedingt die ISIN AT0000720008 im Text anzugeben
ist.
Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht soll bis Freitag, 30. Mai
2025, 16:00 Uhr MESZ, eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw. der
Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der
Registrierung vorzulegen. Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist
zumindest Textform erforderlich. Hat der / die Aktionär:in seinem / ihrem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern,
empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu
verwenden.
Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese
Aktionär:innen vertreten wird. Für seine Bevollmächtigung ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter https://www.a1.group ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an
eine der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT) zugehen
muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann unter Tel. +43 (0) 1 8763343
oder E-Mail beckermann.telekom@hauptversammlung.at.
Der / die Aktionär:in hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen,
wie er (oder allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Wir bitten unsere
Aktionär:innen, Weisungen direkt an beckermann.telekom@hauptversammlung.at
zu senden. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf
der Grundlage der vom / von Aktionär:in erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie,
dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu
ermöglichen, werden die Teilnehmer:innen gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen
Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der
Stimmkarten beginnt um 9:00 Uhr MESZ.
Die Hauptversammlung wird nach den Kriterien des Österreichischen
Umweltzeichens für Green Meetings und Green Events (Richtlinie UZ 62)
ausgerichtet. Bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung setzen
wir daher zahlreiche Maßnahmen, um die Standards des österreichischen
Umweltzeichens für Green Meetings einzuhalten. Details dazu finden Sie im
Informationsblatt auf unserer Homepage.
Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (z. B.
U-Bahnlinie U1, Station „Vorgartenstraße“).
Information zum Datenschutz der Aktionär:innen:
Die Telekom Austria AG verarbeitet personenbezogene Daten der
Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG; dies sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
des/der Aktionär:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte
sowie gegebenenfalls E-Mail Adresse bzw. Name und Geburtsdatum des oder
der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionär:innen die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die
Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertretern an der Hauptversammlung
gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. Für die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Telekom Austria AG der
Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. Telekom Austria AG bedient sich zum
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister, wie
etwa Notare, Rechtsanwälte und Banken. Diese erhalten von Telekom
Austria AG nur jene personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind.
Teilnehmende Aktionär:innen und ihre Vertreter:innen sind in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen.
In dieses können andere Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen, die
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch
auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Telekom Austria AG ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).
Die Datenschutzerklärung der Telekom Austria AG finden Sie auf unserer
Internetseite unter folgendem Link: [1] https://a1.group/de/datenschutz/
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500 ist geteilt in
664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot
unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.
Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern:
Die Satzung der Telekom Austria AG sieht gem. § 8 Abs 1 vor, dass der
Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern besteht, derzeit besteht der Aufsichtsrat aus 10
Kapitalvertretern, das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30 %
Frauen bzw. 30 % Männer) für die Kapitalvertreter:innen wird derzeit
erfüllt. Sieben Männer und drei Frauen fungieren derzeit als gewählte
Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat.
Die Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd
§ 86 Abs 9 AktG gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Die
Mandate von zwei männlichen Mitgliedern und eines weiblichen Mitglieds
enden.
Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG
Information über die Dividende für das Geschäftsjahr 2024
Eine Auszahlung der Dividende als steuerrechtliche Einlagenrückzahlung
(dh. ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, jedoch mit gleichzeitiger
Verminderung der steuerlichen Anschaffungskosten) ist nicht möglich. Die
Auszahlung der Dividende erfolgt abzüglich der gesetzlichen
Kapitalertragsteuer.
Weitere Informationen finden Sie unter [2] https://www.a1.group.
Wien, 28. April 2025
Der Vorstand
International Securities Identification Number (ISIN)
AT0000720008
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28.04.2025 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
1020 Wien
Österreich
Telefon: 004350664 47500
E-Mail: investor.relations@a1.group
Internet: www.a1.group
ISIN: AT0000720008
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2125448 28.04.2025 CET/CEST
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2125448&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~
References
~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=10634fc30039d41f54ff73aa6864a409&application_id=2125448&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news