Bayer hat heute einen weitreichenden Vergleich in den jahrelangen US-Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter Roundup verkündet. Die Tochter Monsanto einigt sich auf einen Sammelvergleich, der sowohl laufende als auch künftige Klagen zu angeblich krebserregenden Wirkungen des Wirkstoffs Glyphosat abdecken soll. Der DAX-Konzern erhöht seine Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten von 7,8 Milliarden auf 11,8 Milliarden Euro – davon entfallen 9,6 Milliarden auf Glyphosat.

Die Zahlungen für den Sammelvergleich belaufen sich auf maximal 7,25 Milliarden Dollar über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren. Die jährlichen Beträge sind gedeckelt und werden im Zeitverlauf abnehmen. Das verschafft Bayer mehr finanzielle Planungssicherheit als eine einmalige Zahlung. Der Vergleich muss noch vom Circuit Court in St. Louis, Missouri, genehmigt werden.

Negativer Cashflow 2026 erwartet

Bayer rechnet für dieses Jahr mit Auszahlungen von rund 5 Milliarden Euro für sämtliche Rechtsstreitigkeiten. Das führt voraussichtlich zu einem negativen freien Cashflow in 2026. Die unmittelbare Finanzierung sichert der Konzern über eine Kreditlinie von 8 Milliarden Dollar. Die endgültige Ausfinanzierung soll über Anleihen und eigenkapitalähnliche Instrumente erfolgen – eine Kapitalerhöhung ist nicht geplant.

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Neben dem Sammelvergleich hat Monsanto weitere vertrauliche Vereinbarungen zur Beilegung anderer Glyphosat-Fälle getroffen. Zudem wurden Anfang 2026 acht verbliebene PCB-Urteile am Sky Valley Education Center im US-Bundesstaat Washington beigelegt. Die Bilanzpressekonferenz für 2025 verschiebt sich vom 25. Februar auf den 4. März, um die Vergleiche in den Finanzzahlen abzubilden.

Supreme Court als zweite Säule

Der Sammelvergleich ist nur ein Teil von Bayers mehrgleisiger Strategie zur Eindämmung der Glyphosat-Klagen. Das zweite zentrale Element: Der US Supreme Court hat sich bereit erklärt, den Fall "Durnell" zu überprüfen. Dabei geht es um die grundsätzliche Frage, ob staatliche Klagen wegen fehlender Warnhinweise durch Bundesrecht ausgehebelt werden. Eine positive Entscheidung würde erhebliche Schadenersatzurteile aufheben, gegen die noch Rechtsmittel laufen – und die vom Sammelvergleich nicht abgedeckt sind.

Der Sammelvergleich erfasst Kläger, die vor dem 17. Februar 2026 Roundup ausgesetzt waren und entweder bereits eine Diagnose des Non-Hodgkin-Lymphoms haben oder diese innerhalb von 16 Jahren nach finaler Genehmigung erhalten. Führende Kanzleien der Klägerseite wie Holland Law Firm, Motley Rice und Seeger Weiss unterstützen die Vereinbarung. Bayer behält sich das Recht vor, den Vergleich zu kündigen, falls zu viele Kläger die Teilnahme ablehnen.

Die Vereinbarung enthält kein Schuldeingeständnis. Regulierungsbehörden wie die US-Umweltschutzbehörde EPA und EU-Behörden bewerten glyphosatbasierte Herbizide weiterhin als sicher und nicht krebserregend. Bayer strebt zudem Gesetzesinitiativen auf Bundes- und Einzelstaatenebene an, um künftig mehr regulatorische Klarheit zu schaffen. CEO Bill Anderson hatte den Aktionären 2025 versprochen, die Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 deutlich einzudämmen.

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