Alphabet steht in diesen Tagen von mehreren Seiten unter Beobachtung. In Großbritannien und auf EU-Ebene rücken Wettbewerbshüter Googles Geschäftsmodell enger zu Leibe, gleichzeitig muss sich YouTube in einem aufsehenerregenden Verfahren zu möglichen Schäden bei jungen Nutzern verteidigen. Nur wenige Tage vor den Zahlen zum vierten Quartal 2025 stellt sich damit die Frage, wie stark Regulierung und Rechtsrisiken den Tech-Riesen künftig bremsen könnten.

UK-Regulierer greift bei Google-Suche ein

In Großbritannien nimmt die Wettbewerbsbehörde CMA Googles Suchgeschäft gezielt ins Visier. Am 28. Januar legte die Behörde Vorschläge für weitreichende Änderungen vor, die insbesondere den Umgang mit KI-Inhalten betreffen.

Kernpunkt: Publisher sollen explizit entscheiden können, ob ihre Inhalte in den KI-Überblicken („AI Overviews“) von Google auftauchen – ohne dass ein Opt-out ihre Sichtbarkeit in den normalen Suchergebnissen verschlechtert. Hintergrund sind Beschwerden von Nachrichtenportalen und Verlagen, die sinkende Klickzahlen beobachten, weil Nutzer sich zunehmend mit KI-Zusammenfassungen begnügen.

Die CMA hatte Google bereits im Oktober den Status eines Unternehmens mit „strategischer Marktmacht“ zugewiesen. Diese Einstufung verschafft der Behörde zusätzliche Eingriffsrechte, um mehr Wettbewerb durchzusetzen. Brisant ist das vor allem, weil Google in Großbritannien für mehr als 90 % aller Suchanfragen steht.

Ein Google-Sprecher betonte, man prüfe Anpassungen, um Webseiten ein Opt-out aus generativen KI-Funktionen zu ermöglichen. Gleichzeitig warnte das Unternehmen davor, neue Steuerungsmöglichkeiten könnten die Sucherfahrung zersplittern oder für Nutzer verwirrend machen. Die Konsultation der CMA läuft bis zum 25. Februar, danach könnten konkrete Auflagen folgen.

EU-Verfahren zu Android, Gemini und Suchdaten

Parallel erhöht auch die Europäische Kommission den Druck. Ebenfalls am 28. Januar leitete Brüssel zwei förmliche Verfahren ein, um die Einhaltung des Digital Markets Act (DMA) durch Google zu überprüfen.

Im ersten Verfahren geht es um die Frage, ob Google Drittanbietern ausreichend Zugang zu Android-Funktionen gewährt – insbesondere zu Hardware- und Software-Schnittstellen, die für die Nutzung der Gemini-KI wichtig sind. Entwicklern soll ermöglicht werden, eigene Dienste auf vergleichbarer technischer Basis anzubieten und nicht von proprietären Google-Schnittstellen ausgeschlossen zu werden.

Das zweite Verfahren fokussiert auf Suchdaten: Google ist nach DMA verpflichtet, anonymisierte Suchanfragen zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen mit konkurrierenden Suchmaschinen zu teilen. Die Kommission will klären, ob die aktuellen Konditionen diesem Standard entsprechen oder Wettbewerber faktisch benachteiligt werden.

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Die für Wettbewerbsfragen zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Teresa Ribera, stellte klar, dass die Verfahren sicherstellen sollen, „dass das Spielfeld offen und fair bleibt und nicht zugunsten einiger weniger Großunternehmen verzerrt ist“. Innerhalb von rund drei Monaten will Brüssel Alphabet erste vorläufige Einschätzungen übermitteln – ein wichtiger Zeitrahmen, auch mit Blick auf mögliche Anpassungen am Geschäftsmodell.

YouTube im Musterprozess zu Suchtgefahren

Während Regulierer an den Strukturen arbeiten, geht es in den USA um mögliche Folgen der Produkte selbst. Vor einem Gericht in Los Angeles hat am 27. Januar ein Geschworenenprozess begonnen, in dem Meta und YouTube gemeinsam auf der Anklagebank sitzen.

Der Vorwurf: Die Plattformen hätten gezielt Funktionen entwickelt, die bei jungen Menschen Suchtverhalten fördern und ihre psychische Gesundheit schädigen. TikTok und Snap einigten sich im Vorfeld mit der Klägerseite und sind nicht mehr Teil des Verfahrens.

Konkret klagt eine heute 19-jährige Person, die unter dem Kürzel KGM geführt wird. Sie macht geltend, jahrelange intensive Social-Media-Nutzung seit Kindertagen habe zu Abhängigkeit, Depressionen und Suizidgedanken geführt. Im Laufe des Prozesses soll unter anderem auch Meta-CEO Mark Zuckerberg aussagen, voraussichtlich im Februar.

YouTube weist die Vorwürfe entschieden zurück. Ein Unternehmenssprecher erklärte, die Behauptungen seien „einfach nicht zutreffend“ und der Schutz junger Nutzer sei „immer ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit“ gewesen. Der Prozess ist auf sechs bis acht Wochen angelegt und gilt als möglicher Wegweiser für mehr als 1.000 ähnliche Klagen gegen Social-Media-Konzerne in den USA.

Quartalszahlen rücken näher

Vor diesem Hintergrund bereitet sich Alphabet auf den nächsten Zahlenblick vor. Am 4. Februar wird der Konzern die Ergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2025 vorlegen.

Im Fokus der Analysten dürften drei Themen stehen:

  • Google Cloud: Tempo des Umsatzwachstums und Margenentwicklung
  • KI-Monetarisierung: Erste sichtbare Effekte aus Gemini und generativen KI-Funktionen in Suche und Workspace
  • Investitionspläne 2026: Höhe und Struktur der geplanten Investitionen in Rechenzentren, KI-Infrastruktur und Software

An der Börse spiegelt sich bislang vor allem die starke Performance des vergangenen Jahres wider: Die Alphabet-Aktie liegt auf 12-Monats-Sicht deutlich im Plus und notiert mit 334,12 US-Dollar von gestern Abend nur knapp unter dem jüngsten 52-Wochen-Hoch von 336,93 US-Dollar. Der Abstand zur vielbeachteten 200-Tage-Linie beträgt über 50 %, was den kräftigen Aufwärtstrend der vergangenen Monate unterstreicht.

Entscheidend wird nun, ob Alphabet in den kommenden Wochen glaubhaft zeigen kann, dass sich das milliardenschwere KI- und Cloud-Investitionsprogramm trotz wachsender regulatorischer Auflagen in nachhaltig steigendes Wachstum und stabile Margen übersetzen lässt.

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