Die Übernahme der Credit Suisse holt UBS erneut ein. Die Schweizer Großbank muss 300 Millionen US-Dollar an das amerikanische Justizministerium zahlen, um alte Verpflichtungen der übernommenen Konkurrentin aus dem Jahr 2017 zu begleichen. Die Zahlung bezieht sich auf Verbraucherentschädigungen im Zusammenhang mit dem damaligen Geschäft der Credit Suisse mit hypothekenbesicherten Wertpapieren.

Der Titel reagierte prompt auf die Nachricht und rutschte an der Schweizer Börse SIX zeitweise um 2,56 Prozent auf 29,66 Franken ab. Anleger zeigen sich einmal mehr nervös, wenn es um die Altlasten der Credit Suisse geht.

Buchhalterischer Lichtblick im dritten Quartal

Paradoxerweise dürfte die Zahlung UBS buchhalterisch sogar entlasten. Die Bank hatte bereits während der Übernahme der Credit Suisse entsprechende Rückstellungen gebildet. Im dritten Quartal 2025 will UBS daher einen positiven Buchungseffekt in ihrem Segment "Non-core and Legacy" verzeichnen - die Auflösung einer bedingten Verbindlichkeit aus der Kaufpreisallokation.

Die Vereinbarung wurde am 1. August 2025 durch die Credit Suisse Securities (USA) LLC finalisiert. Damit zeigt UBS erneut, dass sie gewillt ist, die übernommenen Probleme zügig abzuwickeln.

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Wann ist endlich Schluss mit den Altlasten?

Die 300-Millionen-Dollar-Zahlung reiht sich ein in eine Serie von Belastungen, die UBS seit der Notübernahme der Credit Suisse im März 2023 bewältigen muss. Jede neue Meldung über weitere Verpflichtungen lässt die Aktionäre zusammenzucken und drückt den Kurs.

Für UBS bleibt die zentrale Frage: Wie viele solcher Überraschungen stecken noch in den Büchern der übernommenen Credit Suisse? Die Bank betont zwar ihre Bereitschaft, alle ererbten Angelegenheiten "prompt und verantwortungsvoll" zu lösen - doch die Märkte warten auf Klarheit über das wahre Ausmaß der Altlasten.

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