Telekom Austria-Aktie: Etwas mehr sollte es sein!

Im Rahmen eines sogenannten "Summer Sale" warb die Telekom Austria-Tochter "yesss!" im Sommer 2023 unter anderem für ein iPhone 13 mini zu einem verführerisch günstigen Preis, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) berichtet. Allerdings hatte die Sache einen kleinen Haken. Zahlreiche Nutzer berichteten, dass bei einem Klick auf das entsprechende Angebot lediglich ein Hinweis drauf auftauchte, dass das Gerät bereits ausverkauft sei.
Offenbar waren die Bestände recht schnell vergriffen, und das nicht ohne Zufall. Der VKI zog gegen Telekom Austria vor Gericht, wobei sich herausstellte, dass gerade einmal 45 Geräte des fraglichen iPhone vorrätig waren. Sowohl HG Wien als auch OLG Wien sahen darin nun ein unzulässiges Lockangebot.
Telekom Austria muss mehr bieten
Die Menge reiche bei Weitem nicht aus, um der erwartbaren Nachfrage eines derartigen Aktionsprodukts gerecht zu werden. Aufgrund dessen wurde ein wettbewerbswidriges Handeln bei A1 festgestellt, was auch damit begründet wird, dass es unzulässig sei, Werbung für ein Angebot zu schalten, welches bereits ausverkauft ist.
Außerdem habe ein Unternehmer bei einem bestimmten Angebot dafür zu sorgen, dass jenes auch in entsprechender Menge verfügbar ist. Im Zweifel müsse nachgewiesen werden, dass er alles nur Erdenkliche unternommen hat, um der Nachfrage gerecht zu werden. Der beliebte Hinweis "Solange der Vorrat reicht" entbindet nach dem Dafürhalten der Richter nicht von dieser Pflicht.
Kann ja mal vorkommen
Größere Auswirkungen abseits einer Aufforderung zur Unterlassung scheint das Urteil nicht zu haben. Eine Stellungnahme von Telekom Austria ist zumindest dem Autor dieser Zeilen nicht unter die Augen gekommen. Nüchtern betrachtet ist das Ganze kein Weltuntergang und dem Unternehmen muss nicht einmal eine böse Absicht unterstellt werden. Der Aktienkurs reagierte ebenfalls nicht und bewegte sich in den letzten Tagen auf hohem Niveau seitwärts.
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