Im Rahmen eines sogenannten "Summer Sale" warb die Telekom Austria-Tochter "yesss!" im Sommer 2023 unter anderem für ein iPhone 13 mini zu einem verführerisch günstigen Preis, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) berichtet. Allerdings hatte die Sache einen kleinen Haken. Zahlreiche Nutzer berichteten, dass bei einem Klick auf das entsprechende Angebot lediglich ein Hinweis drauf auftauchte, dass das Gerät bereits ausverkauft sei.

Offenbar waren die Bestände recht schnell vergriffen, und das nicht ohne Zufall. Der VKI zog gegen Telekom Austria vor Gericht, wobei sich herausstellte, dass gerade einmal 45 Geräte des fraglichen iPhone vorrätig waren. Sowohl HG Wien als auch OLG Wien sahen darin nun ein unzulässiges Lockangebot.

Telekom Austria muss mehr bieten

Die Menge reiche bei Weitem nicht aus, um der erwartbaren Nachfrage eines derartigen Aktionsprodukts gerecht zu werden. Aufgrund dessen wurde ein wettbewerbswidriges Handeln bei A1 festgestellt, was auch damit begründet wird, dass es unzulässig sei, Werbung für ein Angebot zu schalten, welches bereits ausverkauft ist.

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