Die im Oktober 2024 eingebrachte Anklage der österreichischen Kernaktionäre gegen MKAO „Rasperia Trading Limited“ (Rasperia) auf Ausübung der Vorkaufsrechte aus dem ehemaligen Syndikatsvertrag wird zurückgenommen. Dies, nachdem im Juni 2025 von Rasperia beim Handelsgericht Kaliningrad ein Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung gegen die STRABAG-Kernaktionäre und die Raiffeisen Bank International AG (RBI) eingebracht wurde, die für den Fall von Verstößen einen pauschaler Schadenersatz in Höhe von 1,09 Mrd. Euro vorsah, der – mangels Vermögenswerten der STRABAG-Kernaktionäre in Russland – bei der russischen Tochterbank der RBI eingehoben werden sollte.

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