Quantum eMotion drängt auf das internationale Parkett. Das kanadische Unternehmen hat bei der US-Börsenaufsicht offiziell den Antrag gestellt, künftig an der NYSE American gelistet zu werden. Dieser strategische Schritt soll den Zugang zu US-Kapitalgebern massiv erleichtern und die Sichtbarkeit des Cyber-Security-Spezialisten erhöhen.

Am 22. Januar reichte das Unternehmen das entscheidende Formular 40-F bei der US-Börsenaufsicht SEC ein. Dies ist die formale Voraussetzung für die geplante Aufnahme der Stammaktien in den Handel an der NYSE American. Eine erfolgreiche Doppelnotierung würde dem Unternehmen den direkten Zugriff auf den breiten Markt US-amerikanischer institutioneller und privater Investoren ermöglichen.

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Finanzielle Basis steht

Die Expansionspläne sind durch ein solides Finanzpolster gedeckt. In den letzten Quartalszahlen vom November meldete Quantum eMotion einen Barbestand von 24,7 Millionen Dollar zum Stichtag 30. September 2025. Dieses Kapital, das unter anderem durch die Ausübung von Optionsscheinen im Jahr 2025 generiert wurde, sichert die Finanzierung der laufenden Forschung sowie der Kommerzialisierung der Technologie.

Operativer Rückenwind

Das Ende des Jahres 2025 lieferte bereits wichtige operative Impulse für das Unternehmen. Im Dezember avancierte die Aktie zur größten Position im Defiance Quantum ETF (QTUM), was auf ein steigendes institutionelles Interesse im Sektor hindeutet. Parallel dazu trat das Unternehmen dem Kirq Quantum Communication Testbed in Quebec bei, um seine Technologien unter realen Bedingungen zu validieren. Auch die Partnerschaft mit Greybox Solutions zur Fernüberwachung von Patienten in US-Senioreneinrichtungen startete im Dezember.

Der Zeitpunkt für den Sprung an die Wall Street scheint bewusst gewählt. Die Branche steht unter Druck, Lösungen gegen die "Harvest now, decrypt later"-Strategie von Hackern zu entwickeln, bei der verschlüsselte Daten heute gestohlen werden, um sie später mit leistungsfähigen Quantencomputern zu entschlüsseln. Für Anleger richtet sich der Blick nun auf die Regulierungsbehörden: Die Umsetzung des Listings hängt an der finalen Freigabe durch die NYSE und der Wirksamkeitserklärung der SEC.

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