Nachhaltige Fonds im AK-Check: Tatsächlich grün oder doch nur grüngewaschen?
30.10.2024 | 09:00
Seit 2021 sind Kapitalanlagegesellschaften gesetzlich verpflichtet, nachhaltige Fonds auch als solche zu deklarieren. Klare Kriterien für Nachhaltigkeit fehlen dafür aber nach wie vor. Wie grün sind diese 214 Fonds in Österreich also tatsächlich? Und wie kann Greenwashing beim nachhaltigen Fondssparen vermieden werden? Das haben sich die Arbeiterkammer Oberösterreich und CLEANVEST.org gemeinsam angesehen.
Der Aktienfonds ERSTE WWF Stock Environment ist zum zweiten Mal in Folge der nachhaltigste Fonds Österreichs. Diesmal teilt er sich den ersten Platz aber mit drei anderen Anleihenfonds, nämlich IQAM SRI SparTrust M, Schoellerbank Vorsorgefonds und ERSTE Bond Euro Mündelrent. Alle vier Fonds sind nach dem österreichischen Umweltzeichen zertifiziert, einer davon (ERSTE WWF Stock Environment) ist nach der EU-Offenlegungsverordnung in der höchsten Nachhaltigkeitskategorie „Artikel 9“ deklariert. Das bedeutet, dass dieser Fonds konkrete Nachhaltigkeitsziele verfolgt.
Basis für die Bewertung der insgesamt 214 Fonds waren 23 Nachhaltigkeitskriterien mit 122 thematischen Unterkriterien, die gemeinsam mit dem Nachhaltigkeits- und Fondsdaten-Analysten ESG Plus und deren Plattform CLEANVEST.org entwickelt wurden. Alle Details zu den Ergebnissen finden Sie unter www.cleanvest.org.
Greenwashing oder doch in Ordnung?
Der Aktienfonds „X-250 Welt-Aktien“ wirbt laut eigenen Angaben auf der Website mit der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass dieser Fonds in diverse Öl- und Gas-Unternehmen und Zulieferer der Rüstungsindustrie investiert sowie auch in Unternehmen wie Nestlé, die durch Artenschutzverletzungen und Risiken der Verletzung indigener Völker entlang ihrer Lieferkette auffallen. Nach aktuellem EU-Recht sind die Vorgangsweise und Kommunikation dieses Fonds aber in Ordnung.
AK-Forderungen: Verbindliche Kriterien und Kontrolle
- Es braucht EU-weit klare, rechtlich bindende Vorgaben für ökologische und soziale Kriterien. Nur unter deren Einhaltung sollten sich Fonds als nachhaltig deklarieren dürfen.
- Zum Schutz von Anleger:innen sollte eine Prüfung durch die jeweils zuständige Finanzmarktaufsicht verpflichtend eingeführt werden, bevor ein Fonds als nachhaltig deklariert werden darf.
AK-Tipps für die nachhaltige Fondsveranlagung
- Geben Sie Fonds, die nach „Artikel 9“ deklariert sind, den Vorzug, selbst wenn es derzeit nur wenige am österreichischen Markt gibt.
- Achten Sie darauf, dass der Fonds Ihrer Wahl zusätzlich das UZ49-Gütesiegel trägt.
- Berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihres Fonds jedenfalls die unabhängige und strenge AK-Nachhaltigkeitsbewertung, die Sie auf www.cleanvest.org finden.