EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

17.07.2025 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft

mit dem Sitz in Stockerau

FN 65343 v LG Korneuburg

 

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 18. August 2025, um
14:00 Uhr, in den Räumlichkeiten Airport City Space, Forum 3, Towerstraße
3, 1300 Flughafen Wien, stattfindenden 119. ordentlichen Hauptversammlung
der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.

 

TAGESORDNUNG

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Vorschlags für die
Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für
das Geschäftsjahr 2024.
 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr
2024.

 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2024.
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2024.
 5. Abstimmung über die Vergütungspolitik des Vorstands und des
Aufsichtsrates.
 6. Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024.
 7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.
 8. Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
Geschäftsjahr 2025.
 9. Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat.

 

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

• Jahresabschluss mit Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
• Vorschlag über die Ergebnisverwendung
• Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2024
• Vergütungspolitik des Vorstands und des Aufsichtsrates
• Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9
• Erklärung des Kandidaten für die Wahl als Ersatzmitglied in den
Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt
Lebenslauf

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
spätestens ab dem 28.07.2025 im Internet ([1] www.heid.info) zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 28.07.2025 der
Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler,
1010 Wien, Kohlmarkt 9, zugeht.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstandes oder Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
06.08.2025 der Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard
Schuessler entweder per Telefax an 01 533423240 oder an 1010 Wien,
Kohlmarkt 9, oder per E-Mail schuessler@notariatamkohlmarkt.at zugeht,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG über ihre fachlichen Qualifikationen, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen können. Die Bestimmungen über das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG kommen auf die Maschinenfabrik
Heid Aktiengesellschaft nicht zu Anwendung, weil sich der Aufsichtsrat
bisher nur aus drei Mitgliedern zusammengesetzt hat.

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – ist
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat
setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur „Wahl eines
Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat“ (Tagesordnungspunkt 9) können nur von
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am
06.08.2025 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs
2 AktG über ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen können, anzuschließen. Widrigenfalls darf der
Aktionärsantrag auf Wahl eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat bei der
Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

 

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 08.08.2025 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 12.08.2025 ausschließlich unter
der nachgenannten Adresse zugehen muss.

Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

               1010 Wien, Kohlmarkt 9

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax: 01 533423240

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 08.08.2025
beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

 

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.heid.info abrufbar.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an die nachgenannte
Adresse zugehen:

Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

               1010 Wien, Kohlmarkt 9

Per Telefax: 01 533423240

Per E-Mail: schuessler@notariatamkohlmarkt.at, wobei die Vollmacht

                    in Textform beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

 

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung € 28.762.000 und ist in 3.940.000 Aktien
eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 13:45 Uhr. Bei der
Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

 

 

Stockerau, im Juli 2025   

 

 

Der Vorstand

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17.07.2025 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Maschinenfabrik HEID AG
HEID-Werkstrasse 13
2000 Stockerau
Österreich
Telefon: +43 676 4060126
E-Mail: heid@aon.at
Internet: http://heid.info/
ISIN: AT0000690151
WKN: 871099
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2170658  17.07.2025 CET/CEST

https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2170658&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~

References

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