DeFi Technologies Aktie: Eher Rückschritt?
DeFi Technologies gerät wegen einer laufenden Sammelklage in den USA unter erheblichen rechtlichen Druck. Mehrere Kanzleien erinnern Aktionäre daran, dass die Frist zur Antragstellung als „Lead Plaintiff“ im Wertpapier-Sammelverfahren bereits morgen abläuft. Diese Auseinandersetzung prägt derzeit maßgeblich die Wahrnehmung der Aktie.
Sammelklage mit schwerem Vorwurf
Die Klage läuft vor dem U.S. District Court für den Eastern District of New York. Im Kern steht der Vorwurf, das Unternehmen habe im Zeitraum vom 12. Mai 2025 bis 14. November 2025 wesentlich falsche oder irreführende Angaben gemacht.
Gegenstand sind insbesondere Aussagen zu Geschäftsbetrieb und finanziellen Aussichten. Laut Klageschrift sollen Investoren nicht hinreichend über Umsetzungsverzögerungen und Wettbewerbsdruck in Zusammenhang mit der DeFi-Arbitragestrategie informiert worden sein. Damit sei die Erreichbarkeit der Umsatzprognose für 2025 in diesem Zeitraum aus Sicht der Kläger bereits fraglich gewesen.
Die Frist, bis zu der betroffene Anleger einen Antrag auf den Status als Hauptkläger einreichen können, endet am 30. Januar 2026. Diese zeitliche Nähe erhöht den Fokus auf das Verfahren.
Prognosesenkung als Auslöser
Auslöser der rechtlichen Schritte war der Quartalsbericht zum dritten Quartal, den DeFi Technologies am 14. November 2025 vorlegte. Darin senkte das Unternehmen seine Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2025 deutlich – die Marktreaktion fiel entsprechend hart aus.
Die Aktie geriet im Anschluss klar unter Druck. In den zwei Handelstagen nach der Ankündigung brach der Kurs um 27,59 % ein und fiel um 0,40 US-Dollar auf 1,05 US-Dollar (Schlusskurs am 17. November 2025). Die Größenordnung der Prognosekürzung bildet den Kern der rechtlichen Vorwürfe.
Die wichtigsten Eckdaten der Anpassung:
- Ursprüngliche Umsatzprognose 2025: 218,6 Mio. US-Dollar
- Neue Umsatzprognose 2025: ca. 116,6 Mio. US-Dollar
- Reduktion der Guidance: knapp 47 %
Damit steht im Raum, ob das Management die tatsächlichen Herausforderungen früh genug und ausreichend transparent kommuniziert hat – genau an diesem Punkt setzt die Klage an.
Positiver Impuls aus Großbritannien
Parallel zur juristischen Belastung gibt es eine operative Fortschrittsmeldung. Die Konzerntochter Valour hat von der britischen Finanzaufsicht FCA eine Genehmigung erhalten.
Seit dem 26. Januar 2026 darf Valour ausgewählte, verzinsliche Krypto-ETPs (Exchange Traded Products) an Privatkunden im Vereinigten Königreich vertreiben. Dieser Schritt erweitert den Zugang zu einem wichtigen Marktsegment und steht damit im Kontrast zu den derzeitigen rechtlichen Unsicherheiten rund um die Muttergesellschaft.
Im weiteren Jahresverlauf dürfte sich zeigen, in welchem Ausmaß die juristischen Risiken und die deutliche Prognosesenkung gegenüber den operativen Fortschritten, wie der FCA-Genehmigung für Valour, in der Bewertung der Aktie überwiegen.
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