DeFi Technologies Aktie: Hartes Pflaster?
Die DeFi-Technologies-Aktie steht kurz vor einem wichtigen juristischen Stichtag. Mehrere Kanzleien erinnern Anleger, die zwischen dem 12. Mai 2025 und dem 14. November 2025 Wertpapiere des Unternehmens erworben haben, an die Frist zur Anmeldung als Lead Plaintiff in einer US-Sammelklage. Die Frist läuft am 30. Januar 2026 ab und prägt derzeit die Wahrnehmung der Aktie deutlich.
Sammelklage nach Prognosesenkung
Die Sammelklage wirft dem Unternehmen Wertpapierbetrug vor. Konkret lautet der Vorwurf, DeFi Technologies habe gegenüber Anlegern irreführende Aussagen gemacht und wesentliche Informationen zurückgehalten.
Im Fokus stehen zwei Punkte:
- Verzögerungen bei der Umsetzung der DeFi-Arbitrage-Strategie
- eine unterschätzte Wettbewerbssituation durch andere Anbieter digitaler Assets
Nach Darstellung der Klägerseite hätten diese Faktoren die Wahrscheinlichkeit deutlich verringert, dass DeFi Technologies seine zuvor ausgegebene Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2025 erreichen kann.
Auslöser der aktuellen juristischen Auseinandersetzung war der Quartalsbericht zum dritten Quartal, den das Unternehmen am 14. November 2025 veröffentlichte. Der Bericht zeigte:
- einen Umsatzrückgang von fast 20 % gegenüber den Erwartungen
- gleichzeitig eine deutliche Senkung der Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2025
Die Reaktion an der Börse fiel entsprechend heftig aus. In den zwei Handelstagen nach der Veröffentlichung verlor die Aktie 0,40 US-Dollar je Anteilsschein, ein Rückgang von 27,59 %, und schloss am 17. November 2025 bei 1,05 US-Dollar.
Wichtig sind dabei vor allem die Dimensionen der Prognosekürzung:
- Bisherige Umsatzprognose 2025: 218,6 Mio. US-Dollar
- Neue Umsatzprognose 2025: rund 116,6 Mio. US-Dollar
- Reduktion der Prognose: knapp 47 %
Diese starke Anpassung der Erwartungen ist zentraler Bestandteil der Vorwürfe in der Klageschrift.
Neue Chance im britischen Markt
Parallel zur Belastung durch die Sammelklage und die schwache Entwicklung der Kennzahlen meldete das Unternehmen zuletzt aber auch eine operative Neuerung. Die Tochtergesellschaft Valour hat von der britischen Finanzaufsicht FCA eine wichtige Zulassung erhalten.
Seit dem 26. Januar 2026 darf Valour ausgewählte verzinsliche Krypto-ETPs (Exchange Traded Products) für Privatanleger im Vereinigten Königreich anbieten. Der Vertrieb erfolgt über die London Stock Exchange.
Zum Start umfasst die Zulassung:
- 1Valour Bitcoin Physical Staking ETP
- 1Valour Ethereum Physical Staking ETP
Damit erweitert Valour den bisherigen Fokus auf professionelle Investoren nun auch auf den Retailmarkt in Großbritannien. Für DeFi Technologies ist dies ein konkreter Schritt, das Produktangebot in einem regulierten Umfeld breiter aufzustellen – auch wenn die kurzfristige Kursentwicklung weiter stark von der rechtlichen Auseinandersetzung und der eingetrübten Prognose geprägt bleiben dürfte.
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