Für CureVac endet in diesen Tagen das Kapitel Börsennotierung. Nach der Übernahme durch BioNTech ist der Handel praktisch zum Erliegen gekommen, die formale Löschung von der Nasdaq steht unmittelbar bevor. Für Anleger zählen damit nur noch die vertraglich fixierten Konditionen des Zusammenschlusses.

Handel ausgesetzt, Delisting terminiert

Mit dem Vollzug der BioNTech-Übernahme am 6. Januar änderte sich die Situation grundlegend. CureVac beantragte die Aussetzung des Handels und reichte bei der US-Börsenaufsicht SEC ein Formular zur Streichung der Notierung (Form 25) ein.

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Das Unternehmen bestätigt, dass das endgültige Delisting voraussichtlich am 16. Januar wirksam wird. Eine eigenständige Kursfindung an der Börse findet damit nicht mehr statt. Der Wert der Anteile ergibt sich ausschließlich aus den im Fusionsvertrag festgelegten Bedingungen, nicht mehr aus Angebot und Nachfrage im laufenden Handel.

Fristen für Aktionäre und Squeeze-out

Die operative Transaktion ist abgeschlossen, für verbliebene Minderheitsaktionäre laufen jedoch noch formale Prozesse. Die wichtigste Frist für eine freiwillige Andienung der Aktien ist bereits verstrichen.

Zentrale Termine im Überblick:

  • 18. Dezember 2025: Ende der weiteren Andienungsfrist um 12:01 Uhr Eastern Time. Dies war die letzte Möglichkeit, Aktien freiwillig zu den regulären Angebotskonditionen einzuliefern.
  • 16. Januar 2026: Geplantes Wirksamwerden der endgültigen Streichung der CureVac-Aktie von der Nasdaq.
  • Zwangsausschluss (Squeeze-out): BioNTech führt nun einen gesetzlich geregelten Squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre durch. Aktionäre, die ihre Stücke nicht fristgerecht angedient haben, werden „kraft Gesetzes“ abgefunden. Üblicherweise entspricht die Entschädigung wirtschaftlich den Konditionen der freiwilligen Andienung, folgt aber einem eigenen administrativen Ablauf.

Konditionen der 1,25-Milliarden-Dollar-Transaktion

Der Zusammenschluss bewertet CureVac mit rund 1,25 Milliarden US‑Dollar und bündelt damit zwei der bekanntesten deutschen Biotech-Adressen. Kern des Deals ist ein Aktientausch: Für jede CureVac-Aktie erhalten Anleger 0,05363 BioNTech-American-Depositary-Shares (ADS).

Diese Bewertung lag deutlich über dem volumen­gewichteten Durchschnittskurs der CureVac-Aktie vor Bekanntgabe der Transaktion. Für viele Investoren bedeutete dies einen strukturierten Ausstieg nach einer längeren Phase schwacher Kursentwicklung seit den Pandemie-Höchstständen.

Operativ ist CureVac inzwischen vollständig in BioNTech integriert. Der Vorstand wurde neu ausgerichtet, die Aktivitäten konzentrieren sich auf die Nutzung der CureVac-mRNA-Plattform zur Beschleunigung der BioNTech-Onkologiepipeline.

Was bedeutet das für frühere Aktionäre?

Mit dem Delisting endet auch eine Phase erhöhter Unsicherheit rund um den Rechtsrahmen und Patentstreitigkeiten zwischen beiden Unternehmen, die im Zuge der Transaktion bereinigt wurden. Zugleich verschwindet ein Wettbewerber aus dem Segment, während BioNTech seine Position bei mRNA-Rechten stärkt.

Für die meisten früheren CureVac-Aktionäre gilt: Wer das Umtauschangebot genutzt hat, hält nun BioNTech-ADS und partizipiert künftig an deren Kursentwicklung. Halter von verbliebenen, nicht angedienten CureVac-Aktien müssen den Abschluss des Squeeze-out abwarten. Die technische Abwicklung der Abfindung und Umstellung der Positionen läuft über Depotbanken und Verwahrer, wobei sich die genaue Dauer je nach administrativem Ablauf des Zwangsausschlusses unterscheiden kann.

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