BioNxt will seine Wirkstoff-„Dünnfilm“-Technologie auf das nächste Level heben. Dafür hat das Unternehmen eine Absichtserklärung unterschrieben, um sich exklusive Rechte an einer sogenannten Chaperone-Technologie zu sichern. Doch was steckt hinter dem Ansatz – und warum ist er für die eigene Plattform so wichtig?

Worum es bei dem Deal geht

Gestern (5. Februar) teilte BioNxt mit, dass eine nicht bindende Absichtserklärung (Letter of Intent) mit einem externen Biotech-Entwickler unterzeichnet wurde. Ziel: exklusive Rechte an einer „variable-affinity drug chaperone“-Technologie zu erwerben und damit die eigene oral lösliche Dünnfilm-Plattform (ODF) für Medikamente weiter zu verbessern.

Wichtig: Es handelt sich noch nicht um einen finalen Vertrag. Der Abschluss hängt davon ab, ob beide Seiten verbindliche Vereinbarungen aushandeln und unterzeichnen.

Warum Chaperone-Technologie relevant sein könnte

Laut Unternehmensangaben soll die Technologie vor allem drei Stellschrauben verbessern:

  • Stabilität von Wirkstoffen in der Formulierung
  • Aufnahme (Absorption) über sublinguale und bukkale Anwendungen (unter der Zunge bzw. über die Mundschleimhaut)
  • Gesamtleistung der Formulierung, also konsistentere und kontrolliertere Abgabe am Ort der Anwendung

Der technische Kernpunkt: Anders als klassische chemische Veränderungen am Wirkstoff soll dieser Ansatz die Integrität des aktiven Wirkstoffs erhalten und dennoch die Darreichung verbessern.

BioNxt nennt als mögliche Einsatzfelder unter anderem neurologische Erkrankungen (z. B. Alzheimer, Parkinson, Depression), Autoimmun-Erkrankungen, Onkologie sowie Infektionskrankheiten. Das zeigt vor allem die Bandbreite, für die die Plattform grundsätzlich gedacht ist – nicht zwingend, was kurzfristig als Nächstes kommt.

IP-Rechte, Entwicklungsplan – und Expansion als Option

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Nach den Eckpunkten der Absichtserklärung würde BioNxt die Schutzrechte (Intellectual Property) exklusiv innerhalb des Anwendungsfelds „oral lösliche Anwendungen“ erhalten. Außerdem ist eine Entwicklungs-Roadmap mit Prototypen sowie künftigen Patentanmeldungen in Europa und den USA vorgesehen.

Zusätzlich erhält BioNxt ein Vorkaufsrecht (Right of First Refusal), um bei Bedarf auch Rechte für nicht-orale Darreichungsformen zu prüfen. Das könnte perspektivisch Spielraum über die ODF-Plattform hinaus eröffnen. Finanziert werden sollen die Entwicklungsarbeiten laut Mitteilung intern.

Ein Baustein in einer aktiven Phase

Die Ankündigung passt in eine Reihe jüngerer Updates: Ende Januar meldete BioNxt, dass sein Cladribine-ODF-Projekt in vorklinischen Studien eine Bioverfügbarkeitsverbesserung von über 40% erreicht habe. Zudem verwies das Unternehmen auf erfolgreiche finale In-vivo-Dosierungsstudien zur Bioverfügbarkeit des sublingualen Cladribine-ODF.

Aus Patentsicht kamen Ende 2025 weitere Signale: BioNxt erhielt Patenterteilungen der Eurasischen Patentorganisation sowie eine „Intention to Grant“-Mitteilung vom Europäischen Patentamt für seine orale Cladribine-Dünnfilm-Plattform.

An der Börse zeigte sich die Aktie heute fester und notiert bei 0,40 Euro.

In den kommenden Wochen dürfte entscheidend sein, ob aus der Absichtserklärung tatsächlich verbindliche Verträge werden – und wie schnell BioNxt die angekündigten Prototypen und Patentvorhaben konkretisiert.

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