Beyond Meat Aktie: Sammelklage
Beyond Meat bekommt juristischen Gegenwind: In den USA wurde eine Sammelklage wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Bundeswertpapiergesetze eingereicht. Im Kern geht es um die Frage, ob Anleger im Jahr 2025 mit Aussagen über Geschäftslage und Aussichten in die Irre geführt wurden. Wer im relevanten Zeitraum investiert war, kann sich der Klage anschließen.
Wichtige Punkte auf einen Blick:
- Art der Klage: Securities Class Action (Sammelklage)
- Betroffener Zeitraum: Käufe zwischen 27. Februar 2025 und 11. November 2025
- Zentraler Vorwurf: angeblich wesentlich falsche bzw. irreführende Aussagen
- Streitpunkt: mögliche Überbewertung bestimmter langlebiger Vermögenswerte und ein daraus abgeleiteter, wahrscheinlicher Impairment-Aufwand (nicht zahlungswirksam)
- Frist für Lead Plaintiff: bis 24. März 2026
Worum es in der Klage geht
Laut Mitteilung der Kanzlei Bronstein, Gewirtz & Grossman, LLC wurde die Sammelklage gestern gegen Beyond Meat und bestimmte Führungskräfte eingereicht. Auch andere Kanzleien, darunter Kaplan Fox & Kilsheimer LLP, verwiesen auf das Verfahren.
Der Kern der Beschwerde: Während des genannten Zeitraums sollen die Beklagten Aussagen gemacht haben, die in wesentlichen Punkten falsch oder irreführend gewesen seien. Konkret behauptet die Klage, Beyond Meat habe nicht offengelegt, dass der Buchwert bestimmter langlebiger Vermögenswerte ihren beizulegenden Zeitwert überstieg – und damit ein wesentlicher, nicht zahlungswirksamer Wertminderungsaufwand (Impairment) sehr wahrscheinlich wurde.
Auslöser: Impairment und verschobene Zahlen
Die Vorwürfe knüpfen an Unternehmensmeldungen aus dem Herbst 2025 an. Am 24. Oktober 2025 veröffentlichte Beyond Meat vorläufige Zahlen zum dritten Quartal und kündigte an, eine wesentliche, nicht zahlungswirksame Wertminderung auf bestimmte Vermögenswerte erfassen zu erwarten.
Am 3. November 2025 folgte dann die Mitteilung, die Veröffentlichung der vollständigen Q3-Ergebnisse zu verschieben. Begründung: Man benötige mehr Zeit, um die Wertminderungsprüfung (Impairment Assessment) abzuschließen. Als das Unternehmen die Ergebnisse am 10. November 2025 schließlich vorlegte, wiesen sie einen deutlichen operativen Verlust aus – inklusive einer nicht zahlungswirksamen Wertminderung von 77,4 Mio. US-Dollar.
Nächster Termin im Verfahren
Anleger, die im Zeitraum vom 27. Februar 2025 bis 11. November 2025 Beyond-Meat-Wertpapiere erworben haben, können laut den Kanzleiangaben bis 24. März 2026 beantragen, als Lead Plaintiff (Hauptkläger) eingesetzt zu werden.
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