Bayer hat die Jahresziele für 2025 erfüllt – und gleichzeitig einen milliardenschweren Rechtsvergleich im Roundup-Streit einen entscheidenden Schritt vorangebracht. Doch der Ausblick auf 2026 trübt die Stimmung: Ein erwarteter negativer Free Cashflow und steigende Schulden zeigen, wie teuer der juristische Rucksack noch immer wiegt.

Solide Zahlen, schwieriger Ausblick

Im Geschäftsjahr 2025 erzielte der Konzern einen Umsatz von 45,6 Milliarden Euro – währungsbereinigt ein leichtes Plus von 1,1 Prozent. Das bereinigte EBITDA sank um 4,5 Prozent auf 9,7 Milliarden Euro, das Nettoergebnis rutschte wegen hoher Sonderaufwendungen für Rechtsstreitigkeiten auf minus 3,6 Milliarden Euro. Immerhin: Die Nettofinanzverschuldung ging um 8,5 Prozent auf 29,8 Milliarden Euro zurück.

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Im Pharmabereich lieferten die Wachstumsträger Nubeqa und Kerendia solide Beiträge. Das Agrargeschäft profitierte vom globalen Mais-Saatgutgeschäft, das um 13,2 Prozent zulegte – wurde aber durch den Wegfall der Dicamba-Zulassung in den USA belastet.

Für 2026 erwartet Bayer ein EBITDA zwischen 9,1 und 9,6 Milliarden Euro – das obere Ende liegt damit unter der mittleren Analystenschätzung. Schwerer wiegt der prognostizierte negative Free Cashflow von bis zu minus 2,5 Milliarden Euro, in den rund 5 Milliarden Euro an Rechtsauszahlungen eingepreist sind. Die Nettoverschuldung dürfte dadurch bis Jahresende wieder auf 32 bis 33 Milliarden Euro steigen.

Roundup-Vergleich: Fortschritt mit Fragezeichen

Das prägende Ereignis der vergangenen Woche war die vorläufige Genehmigung eines Klassenvergleichs über 7,25 Milliarden Dollar durch ein US-Gericht in Missouri. Der Vergleich richtet sich an Kläger, die nach Roundup-Einsatz an Non-Hodgkin-Lymphom erkrankten. Bayer muss innerhalb von zehn Tagen 500 Millionen Dollar in einen Fonds einzahlen.

Vollständig gelöst ist das Rechtsproblem damit nicht. Rund 65.000 offene Ansprüche bleiben bestehen. Anwälte von 14 Kanzleien, die etwa 20.000 potenzielle Vergleichsmitglieder vertreten, kritisieren die vorgesehene Haftungsfreistellung als zu weitreichend. Bayer behält sich zudem das Recht vor, die Vereinbarung bei unzureichender Beteiligung zu kündigen.

Wie eng operative Enttäuschung und Rechtsfortschritte derzeit gegeneinander abgewogen werden, zeigte die Marktreaktion auf die Jahreszahlen: Zunächst gab die Aktie um bis zu 7,7 Prozent nach – die Meldung zur Vergleichsgenehmigung begrenzte die Verluste auf 2,4 Prozent.

Supreme Court entscheidet im Juni

Der nächste entscheidende Termin ist der 27. April: Dann beginnen die mündlichen Verhandlungen vor dem US Supreme Court. Das Gericht prüft, ob Roundup-Klagen wegen fehlender Warnhinweise durch Bundesrecht ausgeschlossen werden können. Ein Urteil erwartet Bayer für die zweite Junihälfte.

Ein positives Urteil könnte einen erheblichen Teil der verbleibenden Klagen entwerten. Ein negatives würde bedeuten, dass der laufende Vergleich allein nicht ausreicht, um künftiges Klagerisiko dauerhaft zu begrenzen – zumal die Opt-in-Frist für Kläger voraussichtlich vor dem Urteil endet.

Parallel dazu will Bayer mit seinem Restrukturierungsprogramm „Dynamic Shared Ownership" bis 2029 jährlich 100 bis 150 Basispunkte EBITDA-Marge hinzugewinnen. Das zweite Quartal 2026 – mit Supreme-Court-Urteil, finaler Vergleichsgenehmigung und erstem operativem Zwischenbericht – wird zeigen, ob dieser Kurs trägt.

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