Bayer Aktie: PCB-Desaster kostet 185 Millionen!
 
                                        Der Leverkusener Konzern kassiert vor dem höchsten Gericht Washingtons eine bittere Niederlage. Das Oberste Gericht setzte am Donnerstag ein erstinstanzliches Urteil aus 2021 wieder in Kraft - drei Lehrer erhalten nun 185 Millionen Dollar Schadenersatz wegen PCB-bedingter Hirnschäden. Im nachbörslichen Handel rutschte die Aktie weitere 2,14 Prozent auf 26,82 Euro ab, nachdem sie bereits mit einem Minus von 2,5 Prozent aus dem Xetra-Handel gegangen war.
Rechtliche Niederlage mit weitreichenden Folgen
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Recht Washingtons in der ersten Instanz korrekt angewendet wurde. Ein Berufungsgericht hatte das ursprüngliche Urteil im Mai 2023 noch aufgehoben - doch jetzt ist es wieder rechtskräftig. Die drei betroffenen Pädagogen der Sky Valley Education Center School im Großraum Seattle hatten erfolgreich argumentiert, dass PCB-Belastungen in ihrer Schule zu dauerhaften Hirnschädigungen geführt haben.
Bayer sieht sich zu Unrecht verurteilt und hält das Urteil für verfassungswidrig. Das Unternehmen argumentiert, dass Firmen aus anderen Bundesstaaten unrechtmäßig benachteiligt werden. Drei Richter teilten diese Einschätzung in einer abweichenden Meinung. Weitere Rechtsmittel werden nun geprüft.
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Milliardenrisiko droht
JPMorgan-Analyst Richard Vosser wertet die Gerichtsentscheidung als negativ für den Konzern. Neben dem aktuellen Fall laufen acht weitere Berufungsverfahren zur gleichen Schule - mit ausstehenden Schadenersatzforderungen von rund 1,2 Milliarden Dollar. Jeder Fall bringe jedoch einzigartige Rechts- und Sachfragen mit sich, betont der Konzern.
Die umstrittene Chemikalie PCB ist seit 45 Jahren in den USA verboten. Sie wurde zur Isolierung in Elektrogeräten verwendet. Bayer produzierte den Stoff nie selbst, übernahm aber mit Monsanto eine Tochterfirma, die bis 1977 PCB herstellte. Im August schloss das Unternehmen bereits eine Grundsatzvereinbarung mit über 200 weiteren Klägern der Schule - die bestehenden Urteile waren davon jedoch ausgenommen.
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